Gerechtigkeit
Morgengedanken 31.10.2017 zum Nachhören:
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In unserer gestrigen Betrachtung haben wir die Kardinaltugend der Klugheit von verschiedenen Seiten beleuchtet. Die zweite Kardinaltugend ist die „Gerechtigkeit“. Sie ist als sittliche Tugend der beständige, feste Wille, Gott und dem Nächsten das zu geben, was ihnen gebührt. Gerechtigkeit gegenüber Menschen zielt also darauf ab, die Rechte jedes einzelnen zu achten und in den menschlichen Beziehungen jene Harmonie herzustellen, welche die Rechtschaffenheit gegenüber den Personen und dem Gemeinwohl fordert.
Mag. Franz Lamprecht
ist Ökonom der römisch-katholischen Diözese Gurk-Klagenfurt
Die Würde des Menschen
Im Buch Levitikus des Alten Testaments ist zu lesen: „Du sollst weder für einen geringen noch für einen großen Partei nehmen; gerecht sollst du deine Stammesgenossen richten“. Der Apostel Paulus schreibt im Kolosserbrief: „Ihr Herrn, gebt den Sklaven, was recht und billig ist, ihr wisst, dass auch ihr im Himmel einen Herrn habt“.
Gerechtigkeit ergänzt gewissermaßen die Klugheit dadurch, dass sie das konkrete Feld, wo die Handlung des guten Menschen stattfindet, berücksichtigt. Der besondere Rang der Gerechtigkeit, schreibt der Theologe Josef Pieper, liegt darin, dass sie die höchste und eigentlichste Form des Gutseins selbst ist. Gerechtigkeit gegenüber den Mitmenschen zielt darauf ab, die Rechte jedes anderen zu wahren und für eine gerechte Verteilung der Güter in der Welt zu sorgen. Zur Gerechtigkeit gehört die Achtung der Würde jedes Menschen.