Experten halten Burka-Verbot für grundrechtskonform

Das Parlament hat am Montag die Beratungen über das von der Regierung vereinbarte Integrationspaket aufgenommen. Bei dem öffentlichen Hearing ging es insbesondere um das Burka-Verbot: Die Experten halten es für grundrechtskonform.

Vonseiten der Experten gab es keine rechtlichen Einwände gegen das geplante Verbot, sein Gesicht in der Öffentlichkeit vollständig zu verhüllen. Sowohl Ronald Faber, stellvertretender Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts, als auch Katharina Pabel, Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Johannes Kepler Universität Linz, sind überzeugt, dass die vorgesehenen Bestimmungen vor dem Europäischen Menschengerichtshof (EGMR) halten werden.

Die gebürtige Syrerin Laila Mirzo hält das Burka-Verbot allerdings für unzureichend, und sprach sich dafür aus, auch das islamische Kopftuch aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Dieses ist für sie ein Symbol von Unterdrückung und Apartheit.

Recht auf Kleiderwahl abwägen

Ronald Faber, stellvertretender Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts, ging insbesondere auf das vorgesehene Vollverschleierungsverbot in der Öffentlichkeit ein und zeigte sich davon überzeugt, dass die Bestimmungen im Falle einer etwaigen Klage vor dem Europäischen Menschrechtsgerichtshof (EGMR) halten werden. Das österreichische Gesetz sei dem französischen nachgebildet, welches vom EGMR bereits als zulässig anerkannt wurde.

Im Wesentlichen gehe es um eine Abwägung der Interessen zwischen den Rechten des Einzelnen und den legitimen Rechten des Staates: Dem Recht auf Privatleben, zu dem auch das Recht auf eine freie Kleiderwahl gehört, stehe das Interesse des Staates an einer offenen Gesellschaft und an einem friedlichen Zusammenleben gegenüber. Laut EGMR ist ein neutral formuliertes Verhüllungsverbot, wie es auch in Österreich vorgesehen ist, verhältnismäßig.

Kopftuchverbot als Ausnahme

Skeptisch äußerte sich Faber in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit eines generellen Kopftuchverbots im gesamten öffentlichen Dienst. Ihm zufolge gibt es zwar mehrere Sprüche des EGMR zu einzelnen Bereichen, es wäre aber wohl nicht möglich, alles über einen Kamm zu scheren.

Erlaubt ist etwa ein Kopftuchverbot bei Sicherheitskontrollen, bei Identitätsfeststellungen, in Schulen und - aus hygienischen Gründen - im Gesundheitsbereich.

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