Burka-Verbot: Ab Oktober wird gestraft

Das lang diskutierte Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum ist am Dienstag im Parlament beschlossen worden. In Kraft tritt es aber erst ab Oktober. Vollverschleierte arabische Touristinnen müssen diesen Sommer also nicht mit Strafen rechnen.

Konkret wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz als Teil des Integrationspakets beschlossen. Die Worte Burka oder Nikab kommen im Gesetzestext zwar nicht vor - die islamische Vollverschleierung ist aber gemeint.

So heißt es im Gesetztestext: „Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung.“

Zwei tief verschleierte Frauen

APA/dpa/Boris Roessler

Vollverschleierung im öffentlichen Raum ist ab dem 1. Oktober strafbar

Das Verbot gilt auch im öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehr. Frauen, die ihr Gesicht mit einem Schleier bedecken, müssen also ab 1. Oktober mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen.

Kritik von Muslimen und Tourismus

Im Vorfeld hatte es von Muslimen Kritik an den Plänen der Regierung gegeben. Bei einer Demonstration im Februar protestierten Tausende muslimische Frauen und Männer gegen ein Kopftuch- und Burkaverbot. Sie sprachen sich für das Selbstbestimmungsrecht von muslimischen Frauen aus. Nur eine sehr kleine Minderheit der muslimischen Frauen trägt tatsächlich einen Ganzkörperschleier - laut Schätzungen sollen es rund 150 sein.

Kritk an einem Vollverschleierungsverbot kam auch aus der Tourismusbranche: Dort fürchtet man einen Imageverlust und dass das Verbot dazu führt, dass die kaufkräftigen arabischen Touristen in Zukunft ausbleiben.

Burka-Verbot in Europa

In den meisten europäischen Ländern ist das Tragen eines Ganzkörperschleiers erlaubt. Vor Österreich hatten lediglich Frankreich, Belgien und die Niederlande ein landesweites Verbot. Wobei sich das Verbot in den Niederlanden nicht auf den gesamten öffentlichen Raum bezieht, sondern ausschließlich auf Verkehrsmittel, Behörden und Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.

Auch im Schweizer Kanton Tessin - bei arabischen Touristen beliebt - gibt es seit 2016 ein Verbot des Ganzkörperschleiers. Dem Tourismus soll das Verbot aber bisher nicht geschadet haben - mehr dazu in Schweiz: „Keine Probleme“ mit Burkaverbot.

Clara Akinyosoye, religion.ORF.at

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