Urteil: Ultraorthodoxe müssen in Israel zum Heer

Der jahrelange Streit über Ausnahmeregeln für ultraorthodoxe Juden von der allgemeinen Wehrpflicht in Israel hat eine neue Wendung genommen.

Wie aus Gerichtsakten hervorgeht, in die die Nachrichtenagentur AFP gestern Einsicht hatte, kippte der Oberste Gerichtshof ein Gesetz aus dem November 2015, mit dem diese Ausnahmeregeln wieder eingeführt worden waren. Die Richter legten jedoch eine einjährige Übergangsfrist fest, in der nun erneut nach einem Kompromiss gesucht werden kann.

Zwei orthodoxe jüdische Männer

Reuters/YK/CVI/WS

Talmudschüler können vom Militärdienst befreit werden

Die aktuelle Regierungsmehrheit ist dafür, den Ultraorthodoxen den Wehrdienst zu ersparen. Die Ausnahmeregelung wurde im November 2015 für mindestens sechs Jahre beschlossen. Den strenggläubigen Juden wurde bei der Staatsgründung 1948 zugesichert, dass junge Männer, die zwischen dem 18. und 26. Lebensjahr ganztägig Talmudschulen besuchen, keinen Wehrdienst leisten müssen. Betraf diese Regelung ursprünglich nur einige hundert Männer, sind mittlerweile zehntausende Ultraorthodoxe von der Wehrpflicht befreit.

Gleichheitsgrundsatz verletzt

Die Richter entschieden, die Ausnahmeregelung für die Orthodoxen verletze den Gleichheitsgrundsatz. Der Militärdienst für Männer dauert derzeit zwei Jahre und acht Monate, der Militärdienst für Frauen zwei Jahre. Innenminister Arie Deri von der religiösen Schas-Partei sagte, der Oberste Gerichtshof sei „vollkommen losgelöst von unseren Traditionen“. Er kündigte an, „mit aller Kraft“ für die Beibehaltung der Ausnahmeregelung zu kämpfen.

Die Debatte, ob orthodoxe Juden sich weiterhin vom Wehrdienst befreien lassen können, ist keine Neuheit. Immer wieder kommt es zu Demonstrationen Strenggläubiger, wie etwa im März dieses Jahres nach der Verhaftung eines Rabbinersohnes, der es verabsäumt hatte, sich bei einer Wehrdienststelle zu melden - mehr dazu in Demo Tausender Ultraorthodoxer in Israel.

religion.ORF.at/AFP

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