Kirchen begrüßen Säule sozialer Rechte in der EU
Es sei ein „wichtiger Schritt“ hin zu einer europäischen sozialen Marktwirtschaft, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung.
KEK und COMECE ermutigen zudem die EU und ihre Mitgliedstaaten, das Dokument als Basis für konkretere Maßnahmen zu nutzen. Außerdem fordern sie die Bereitstellung der „erforderlichen finanziellen Unterstützung“, um die Initiative zu einem geeigneten politischen Instrument zu machen. Beide Organisationen hatten sich im Vorfeld an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Säule sozialer Rechte beteiligt.
APA/AFP/ludovic MARIN
20 Grundsätze und Rechte als Säule der EU
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben am Freitag in Göteborg offiziell die Europäische Säule sozialer Rechte proklamiert. „Heute bekennen wir uns zu unseren gemeinsamen Werten und verpflichten uns auf ein Paket von 20 Grundsätzen und Rechten“, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Die Proklamation erfolge zu einem „entscheidenden Zeitpunkt“ für die Verankerung einer ausgeprägten sozialen Dimension in der Zukunft der EU.
In der Säule sozialer Rechte sind unter anderem Rechte auf faire Löhne, Gesundheitsversorgung, lebenslanges Lernen, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die Gleichstellung der Geschlechter festgeschrieben.
Auf einer Ebene mit der EU-Grundrechtecharta
Die Europäische Säule sozialer Rechte (European Pillar of Social Rights) wurde erstmals in einer Rede von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zur Lage der EU im September 2015 erwähnt. Im April 2017 machte die EU-Kommission einen entsprechenden konkreten Vorschlag. Juncker stellt die Säule auf eine Ebene mit der EU-Grundrechtecharta, die 2009 zum ersten Mal in der EU die Grund-und Menschenrechte in einem Gesetzbuch zusammengefasst hat.
Die Europäische Säule sozialer Rechte besteht aus 20 Grundsätzen zum Arbeitsmarktzugang, zu Arbeitsbedingungen und sozialem Schutz und Inklusion. Der erste Grundsatz lautet beispielsweise „allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen“, der fünfte „sichere und anpassungsfähige Beschäftigung“ und der 19. „Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose“.
Diese Grundsätze sind nicht bindend für die 28 EU-Mitgliedstaaten; sie könnten allerdings zu einem späteren Zeitpunkt als Grundlage für Empfehlungen, Richtlinien und Verordnungen dienen.
religion.ORF.at/KAP