EGMR erlaubt religiöse Kopfbedeckung vor Gericht
Die Richter gaben damit der Klage eines Muslims aus Bosnien-Herzegowina Recht. Er war als Zeuge in einem Verfahren geladen worden, vom Richter dann aber des Saals verwiesen worden, weil er sich weigerte, seine Gebetsmütze abzusetzen. Dies verbiete ihm seine Religion, so der Mann.
Der EGMR Straßburg sah in dem Verweis und der später verhängten Geldstrafe eine „für eine demokratische Gesellschaft unnötige Einschränkung der Religionsfreiheit“. Der Mann habe keineswegs aus mangelndem Respekt vor dem Gericht, sondern nur aufgrund seiner religiösen Überzeugung die Mütze aufbehalten.
Nicht in öffentlichen Ämtern
Zugleich betonten die Straßburger Richter, dieser Fall unterscheide sich grundlegend von Situationen, in denen Personen in öffentlichen Ämtern religiöse Kopfbedeckungen oder andere Zeichen ihrer Religion tragen wollten. Hier hatte der Gerichtshof für Menschenrechte bereits mehrfach entschieden, dass der Staat zur Wahrung weltanschaulicher Neutralität das Tragen religiöser Symbole einschränken könne, etwa bei Richtern, Professorinnen oder Lehrerinnen. Der Staat habe hier großen Gestaltungsspielraum.
Die aktuelle Entscheidung erging mit sechs zu eins Richterstimmen. Der muslimische Kläger erhielt eine Entschädigung in Höhe von 4.500 Euro zugesprochen.
religion.ORF.at/KAP
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