„Ehe für alle“: Kardinal Schönborn kritisiert VfGH

Kardinal Christoph Schönborn hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), die Ehe für homosexuelle Paare zu öffnen, mit scharfen Worten kritisiert. Die Ehe sei nur für Mann und Frau, der VfGH verneine die Realität.

„Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau“, erklärte der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz gegenüber Kathpress.

„Tut der Gesellschaft keinen Dienst“

Die Ehe sei „wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern. Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit“, sagte der Kardinal und hielt in Richtung Höchstgericht fest: „Er tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen - auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt.“

kardinal Christoph Schönborn bei einem Interview

APA/Erwin Scheriau

Kardinal Schönborn kritisiert den VfGH

Schöpfungsordnung missachten

Schönborn zeigte sich „zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen“.

Zugleich beklagte der Wiener Erzbischof die „Umdeutung eines wesentlichen Begriffs der Rechtsordnung, der im Wesen des Menschen wurzelt und für die Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielt - umso mehr, als der Verfassungsgerichtshof ohne weiters auch anders entscheiden hätte können und sein Erkenntnis nun sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof steht“.

Höchstgericht sieht Diskriminierung

Anlass für die Stellungnahme des Kardinals ist das am Dienstag veröffentlichte Erkenntnis des VfGH, mit der er seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots.

Gleichzeitig hat der VfGH verfügt, dass die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich künftig heiraten. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.

religion.ORF.at/APA

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