Wiederverheiratete: Papst konkretisiert Lehrschreiben

Papst Franziskus hat eine umstrittene Anmerkung seines Lehrschreibens „Amoris laetitia“, über die es zuletzt viele Diskussionen gegeben hatte, konkretisiert. Es geht um eine mögliche Zulassung Wiederverheirateter zur Kommunion in Einzelfällen.

Er versteht den von argentinischen Bischöfen in Folge seines Lehrschreiben „Amoris laetitia“ gezeichneten Weg zur möglichen Zulassung Wiederverheirateter zur Kommunion in Einzelfällen sowie seine eigene Antwort darauf als Teil seines Lehramtes.

Papst Franziskus bei der Generalaudienz

APA/AFP/Andreas Solaro

Papst Franziskus: „Es gibt keine anderen Interpretationen.“

Ein entsprechender Brief des Papstes vom September 2016 und die argentinische Orientierungshilfe wurden dieser Tage in der Onlineversion des Vatikan-Amtsblattes („Acta Apostolicae Sedis"/AAS) veröffentlicht, und zwar verbunden mit dem Zusatz von Kardinalstaatsekretär Pietro Parolin, dass die Texte "authentisches Lehramt“ seien.

Im Vatikan-Amtsblatt veröffentlicht

Beide Dokumente beschreiben Voraussetzungen, Einstellungen, Anliegen und mögliche Vorgehensweisen für Seelsorger, die Ehepaare in komplexen, schwierigen Lebensphasen begleiten.

„Amoris laetitia“ wurde von Papst Franziskus im April 2016 nach zwei Bischofssynoden zu den Themen Ehe und Familie veröffentlicht. Am 5. September 2016 publizierten die Bischöfe der Seelsorgeregion Buenos Aires eine Orientierungshilfe für ihre Priester. Der Titel „Grundlegende Kriterien für die Anwendung des achten Kapitels aus ‚Amoris laetitia‘“. Das achte Kapitel behandelt vor allem die Seelsorge für Paare in schwierigen Lebenslagen.

„Weg der Unterscheidung“

Inhaltlich besagt die Orientierungshilfe der argentinischen Bischöfe Folgendes: Kein „unbeschränkter Zugang zu den Sakramenten“ für Katholiken in jedweden Lebensumständen; Rücksicht auf Empfindlichkeiten in Pfarrgemeinden; Festhalten an der Lehre der Unauflöslichkeit der Ehe; Ermutigung von wiederverheirateten Geschiedenen zu sexueller Enthaltsamkeit oder einer Teilnahme am kirchlichen Leben ohne Sakramente - und, in Einzelfällen sowie nach einem „Weg der Unterscheidung“ zusammen mit einem Geistlichen, die Möglichkeit, die Hilfe der Sakramente, der Versöhnung und der Eucharistie zu suchen.

Ein Kardinal hält das Dokument Amoris Laetitia zu Ehe und Familie

Reuters/Alessandro Bianchi

Lehrschreiben „Amoris laetitia“

Ebenfalls am 5. September 2016 schrieb Franziskus dem zuständigen Bischof Sergio Alfredo Fenoy und lobte das Werk. Er finde in der Handreichung den Sinn seines umstrittenen Kapitels von „Amoris laetitia“ vollauf erfasst, wo es um das „Begleiten, Unterscheiden und Integrieren“ in schwierigen Lebenssituationen gehe. „Es gibt keine anderen Interpretationen“, schrieb Franziskus kurz und bündig.

Innerkatholische Unruhe

Die umstrittenen Passagen des Papst-Schreibens über den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen hatten in den vergangenen Monaten für beträchtliche innerkirchliche Unruhe gesorgt.

Die Kardinäle Walter Brandmüller, Raymond Leo Burke, Carlo Caffarra und Joachim Meisner hatten Franziskus erst persönlich, dann im November 2016 öffentlich in Form von „Dubia“ (Zweifeln) um Klärungen hinsichtlich der Einordnung von „Amoris laetitia“ gebeten. Im September 2017 veröffentlichten dann weitere Kritiker eine förmliche „Zurechtweisung“ (Correctio) des Papstes und warfen ihm vor, Irrlehren zu verbreiten. Franziskus reagierte auf keines der beiden Schreiben.

Spätes Reskript wegen Heftigkeit der Debatte

Beide Dokumente, die Orientierungshilfe wie auch das Antwortschreiben des Papstes, finden sich seit wenigen Tagen in der Onlineausgabe der „Acta Apostolicae Sedis“ vom Oktober 2016. Die gedruckte Ausgabe liegt noch nicht vor.

Durch Veröffentlichung in den AAS werden allgemeine kirchliche Gesetze promulgiert, treten also in Kraft. In den vatikanischen Akten stehen aber auch Reden, Briefe oder Berichte über Ereignisse. Je nach Gattung haben die Texte unterschiedliche Bedeutung.

In diesem Fall bemerkenswert ist ein „Reskript aus einer Audienz bei Seiner Heiligkeit“, unterzeichnet von Kardinalstaatssekretär Parolin. Ein Reskript ist eine Art Verwaltungsakt zur Regelung von Rechtsfragen in Einzelfällen. In der Materie, die bei der Audienz behandelt wurde, habe „der Papst entschieden, dass die vorgestellten beiden Dokumente durch Veröffentlichung auf der vatikanischen Website und in den ‚Acta Apostolicae Sedis‘ als authentisches Lehramt promulgiert werden“.

Verzögerung nicht ungewöhnlich

Dass das Datum des Reskripts von Kardinal Parolin in den AAS-Akten vom Oktober 2016 mit dem 5. Juni 2017 angegeben ist, ist nicht ungewöhnlich. Die Erstellung des Amtsblattes zieht sich über Monate hin; Texte müssen mehrfach kontrolliert, zum Teil übersetzt werden. Und so kommt es vor, dass die gedruckten Akten des Jahres 2016 erst Anfang 2018 erscheinen.

In der Zwischenzeit können in der Onlineausgabe Ergänzungen vorgenommen werden. Das späte Reskript vom Juni 2017 ist wohl auch ein Ergebnis der heftigen Debatte, in der das eigentliche Anliegen des Papstes bereits dutzendfach von Theologen erklärt worden ist.

religion.ORF.at/KAP/APA

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