Familienverband für Steuerentlastung für Familien

Dass Familie und Steuer bei den Koalitionsgesprächen zwischen ÖVP und FPÖ Thema sei, werde auf jeden Fall begrüßt und sei positiv, so der Präsident des Katholischen Familienverbandes (KFÖ), Alfred Trendl. „Eltern steuerlich zu entlasten ist das Gebot der Stunde.“

Trendl räumte aber ein, dass es auf die Ausgestaltung dieser steuerlichen Elternentlastung ankommt: „Eine Beurteilung im Detail ist erst möglich, wenn das komplette Programm vorliegt“, so Trendl in einer Aussendung vom Montag.

Bei steuerlichen Maßnahmen für Familien habe Österreich großen Nachholbedarf, stellte der KFÖ-Präsident fest: „Wir liegen im OECD-Vergleich auf einem der letzten Plätze.“ Für ihn ist die steuerliche Entlastung der Familien daher eine Frage der Gerechtigkeit: „Es darf nicht egal sein, wie viele Personen von einem Einkommen leben“, so Trendl.

Wenigverdiener anders entlasten

Eltern ohne Einkommen oder mit einem Einkommen, für das sie keine Lohnsteuer zahlen, müssten durch eine entsprechende Sozialgesetzgebung - Mindestsicherung, Mietbeihilfe, Gebührenbefreiung beim Kindergarten und vieles andere mehr - entsprechend gefördert und entlastet werden. „Das kann, muss aber nicht über die Steuergesetzgebung erfolgen“, so der Präsident des Katholischen Familienverbandes. „Jedes Kind ist gleich viel wert. Was die Eltern für Kinder vom Staat erhalten, hängt von der konkreten Situation ab.“

Zustimmung zu „Kinderbonus“

Die geplante Einführung des Kinderbonus im Rahmen der aktuellen Koalitionsverhandlungen begrüßt der KFÖ. Die Befürchtung, durch den Familienbonus würden ausschließlich Besserverdiener profitieren, teile er nicht: „Einer Alleinerzieherin mit einem Kind und einem Brutto-Einkommen von 2.000 Euro bleiben etwa 1.500 Euro netto im Monat; im Jahr zahlt sie mehr als 5.000 Euro an Sozialversicherung und rund 1.500 Euro Lohnsteuer. Es wäre großartig, würde sie diese Lohnsteuer zurückbekommen. Hier von Gutverdienern zu sprechen, klingt zynisch. Der gleich viel verdienende Kollege ohne Sorgepflichten zahlt kaum mehr Lohnsteuer.“ Eine Entlastung der Eltern sei daher mehr als gerechtfertigt.

Mehrheit keine Gutverdiener

Trendl bezog sich in seiner Ausführung auf Aussagen des Ökonomen Stephan Schulmeister, der gewarnt hatte, vom geplanten Steuerbonus würden Wenigverdiener nicht profitieren können, da sie dafür zu wenig Lohnsteuer zahlen würden. Schulmeister hatte von Besserverdienenden ab einem Einkommen von 2.500 Euro brutto gesprochen - mehr dazu in Christliche Initiative: Regierung soll nicht spalten. Laut Statistik Austria verdienten 2015 immerhin fast zwei Drittel der Österreicher weniger als 2.500 Euro brutto im Monat. Zudem sind viele Eltern Teilzeit beschäftigt.

Den Abtausch mit der bisherigen Regelung, 2.300 Euro jährlich für Betreuungskosten von der Lohnsteuer absetzen zu können, sieht Trendl auch positiv: Betreuungskosten können nur bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes steuerlich geltend gemacht werden. Ein Absetzbetrag von 1.500 Euro, der bis zum 18. Lebensjahr gilt, wäre auf jeden Fall eine Verbesserung, weil für ältere Kinder und Jugendliche erfahrungsgemäß höhere Ausgaben notwendig sind, so Trendl.

religion.ORF.at/KAP

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