Diakonie: Aus für Sachwalterschaftsreform Rückschritt

Vor der Verschiebung des für Juli 2018 geplanten neuen Erwachsenenschutzgesetzes warnt die evangelische Diakonie. Das Gesetz sollte Menschen mit Behinderungen heraus aus der Sachwalterschaft in ein selbstbestimmteres Leben führen.

Es wäre damit ein „Vorzeigeprojekt“ gewesen, solle nun aber auf die lange Bank geschoben werden, warnte Diakonie-Direktor Michael Chalupka am Montag in einer Aussendung. Die Regierung setze dabei die Prioritäten falsch, sei doch der Änderungsbedarf in der Sachwaltepraxis groß, betonte er.

Das Reformgesetz gehe zurück auf einen „jahrelangen, partizipativen Gesetzesentstehungsprozess, der unter beispielhafter Einbeziehung unzähliger Betroffener und NGOs“ stattgefunden habe und dessen Ergebnis bereits einstimmig im Parlament beschlossen worden sei, so Chalupka.

„Still und heimlich“ eingestellt

Eingestellt worden sei das Vorhaben nun „still und heimlich mit Verweis auf eine Verschiebung“, und zwar entgegen anderslautender Medienberichte ohne Einbindung von Behindertenvertretern - „dies wäre uns neu“, so der Diakonie-Direktor. „Wir haben die Neuigkeiten leider aus den Medien erfahren.“

Die Verschiebung des Erwachsenenschutzrechts sei „ein großer Rückschritt“, erst recht im Zuge des diesjährigen Zehn-Jahres-Jubiläums der UNO-Behindertenrechtskonvention, beklagte Chalupka. Spätestens schon seit der Staatenprüfung 2013 sei der Änderungsbedarf in der Sachwalterpraxis bekannt, und es bleibe „unklar, worauf hier noch gewartet werden soll“.

Es erfordere eben auch finanzielle Ressourcen, Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Chalupka: „Verbauen wir Menschen mit Behinderung nicht die Zukunft, sondern ermöglichen wir sozialen Fortschritt.“

religion.ORF.at/KAP

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