Kirchenaustritte: Namen veröffentlichen „gesetz- und regelwidrig“
Die Veröffentlichung der Namen von aus der Kirche Ausgetretenen sei „gesetz- und regelwidrig“. Darauf hat am Donnerstag die Erzdiözese Wien in einer Aussendung hingewiesen, nach dem ein niederösterreichischer Pfarrer im Pfarrblatt seiner Gemeinde ebendiese Daten veröffentlicht hatte.
Die Erzdiözese hielt anlässlich des Falls in der Weinviertler Gemeinde Sitzendorf a.d. Schmida (Bezirk Hollabrunn), über den die NÖN berichtet hatte, fest, dass die Veröffentlichung der Namen „sowohl nach staatlichen (Datenschutz) wie nach kirchlichen Vorschriften nicht erlaubt“ sei. Die Betroffenen würden „um Verzeihung“ gebeten.
Entschuldigung bereits erfolgt
Pfarrer Nicolaas Janssens sei von der Diözesanleitung bereits informiert worden. Er habe den Fehler „sofort eingesehen und es übernommen, sich bei den betroffenen Menschen persönlich zu entschuldigen“. Laut NÖN hat sich der Pfarrer neben einer Entschuldigung während einer Messe auch in einem persönlichen Brief an die Betroffenen entschuldigt. Die Erzdiözese Wien werde aus gegebenem Anlass ihre Pfarren erneut an das Recht der Ausgetretenen auf Vertraulichkeit hinweisen.
(KAP, APA)
10. 01. 2012
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