News 26. 01. 2012

Urteil: Zeugen Jehovas sind Kirchen gleichzustellen

 Die Zeugen Jehovas müssen in Rheinland-Pfalz den großen Kirchen künftig gleichgestellt werden.

Das Verwaltungsgericht Mainz entschied am Donnerstag, dass das Land der Glaubensgemeinschaft den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" zu verleihen hat.

Verfassungsprinzipien werden beachtet

Aus Zweifeln an der Rechtstreue der Zeugen Jehovas lehnte das Land die Anerkennung bislang ab. Die Verwaltungsrichter sahen jedoch keine tragfähigen Gründe dafür. Fundamentale Verfassungsprinzipien würden von der Gemeinschaft beachtet und eingehalten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Nur in Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz sind die Zeugen Jehovas den großen Kirchen laut Gericht bisher rechtlich nicht gleichgestellt.

 

(dpa)

 

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