Urteil: Zeugen Jehovas sind Kirchen gleichzustellen
Die Zeugen Jehovas müssen in Rheinland-Pfalz den großen Kirchen künftig gleichgestellt werden.
Das Verwaltungsgericht Mainz entschied am Donnerstag, dass das Land der Glaubensgemeinschaft den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" zu verleihen hat.
Verfassungsprinzipien werden beachtet
Aus Zweifeln an der Rechtstreue der Zeugen Jehovas lehnte das Land die Anerkennung bislang ab. Die Verwaltungsrichter sahen jedoch keine tragfähigen Gründe dafür. Fundamentale Verfassungsprinzipien würden von der Gemeinschaft beachtet und eingehalten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Nur in Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz sind die Zeugen Jehovas den großen Kirchen laut Gericht bisher rechtlich nicht gleichgestellt.
(dpa)
16. 02. 2011
Keine Anerkennung für Zeugen Jehovas in Baden-Württemberg
Die Zeugen Jehovas verstoßen nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg gegen das Grundgesetz. Die Anerkennung der Glaubensgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts werde deswegen abgelehnt.
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