Ungarn: Weitere Kirchen vor staatlicher Anerkennung
In Ungarn dürften diese Woche 17 weitere religiöse Gemeinschaften auf Basis des neuen, umstrittenen Kirchengesetzes einen staatlich anerkannten Kirchen-status erhalten. Der zuständige Parlamentsausschuss für Menschenrechte, Religion und Minderheiten votierte mit den Stimmen der Regierungsparteien FIDESZ und KDNP unter anderem für die Anerkennung der muslimischen Gemeinschaft sowie von Methodisten, Anglikanern, Kopten, Mormonen, mehreren buddhistischen Gemeinschaften und Zeugen Jehovas.
Über die Anerkennungen, die auch vom ungarischen Justizministerium unterstützt werden, soll in dieser Woche im Parlamentsplenum abgestimmt werden. Die Oppositionsparteien nahmen an den Ausschussberatungen am vergangenen Freitag zwar teil, ihre Abgeordneten boykottierten jedoch die Abstimmung. Sie warfen der Regierungskoalition aus Rechtskonservativen und Christdemokraten vor, bei den Kirchenanerkennungen "willkürlich" vorzugehen. Über die Anerkennungen müsse ein unabhängiges Gremium und nicht die Politik entscheiden. "Die Anerkennung zur Kirche ist kein Recht, sondern eine Gnade", so der Ausschlussvorsitzender Tamas Lukacs (KDNP).
Ausschussmitglieder ohne Mitspracherecht
Sowohl die grüne LMP-Abgeordnete Timea Szabo als auch György Zagyva von der rechtsradikalen Jobbik beklagten, dass die Ausschussmitglieder kein Mitspracherecht bei der Erstellung der Liste zur staatlichen Anerkennung hatten und die Entscheidungsgründe unklar blieben. Demnach haben bis zur Frist im vergangenen Dezember 85 religiöse Gemeinschaften einen Registrierungsantrag eingereicht. Laut Opposition entsprachen 32 davon den Kriterien zur staatlichen Anerkennung, grünes Licht bekamen aber nur 17.
Neues Gesetz „absurd“
Die frühere Vorsitzende der Sozialistischen Partei, Ildiko Lendvai, bezeichnete das neue Gesetz als "absurd", religiöse Organisationen oder Vereine könnten nicht danach beurteilt werden. Lendvai unterstützte auch die Entscheidung der Ungarischen Akademie der Wissenschaften (MTA), die es ablehnt, Stellungnahmen zu den Anerkennungsverfahren abzugeben. Die Prüfung der Kriterien für eine staatliche Anerkennung von Kirchen sei keine wissenschaftliche, sondern eine staatliche Verwaltungsaufgabe, hatte Akademiepräsident Jozsef Palinkas zuvor betont.
Vor Gesetzesreform 300 „Kleinkirchen“
Die Prüfung durch die Akademie der Wissenschaften ist eigentlich Teil des neuen Anerkennungsverfahrens den Rechtsstatus von Kirchen und Religionsgemeinschaften, das seit Jahresbeginn in Kraft ist. Die 14 zuvor gesetzlich anerkannten Kirchen wurden mit dem Gesetz in ihrem Status bestätigt. Jene rund 300 religiösen Gemeinschaften, die nach den alten Vorgaben als "Kleinkirchen" eingetragen waren, müssen ihre staatliche Anerkennung neu beantragen. Als Kriterium für einen Kirchenstatus gelten u. a. eine seit mindestens 100 Jahren nachweisbare internationale Tätigkeit und das Wirken in Ungarn seit mindestens 20 Jahren.
Viele religiöse Gemeinschaften nicht mehr existent
Der Neuregelung des Anerkennungsrechts war eine offizielle Erhebung vorausgegangen, bei der sich herausgestellt hatte, dass viele der mehr als 300 derzeit registrierten Kirchen und religiösen Gemeinschaften nicht mehr existierten. Ungarn hatte nach der politischen Wende 1989 eine im europäischen Vergleich sehr liberale Praxis zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften eingeführt. Sie sah eine leicht durchführbare Registrierung auf kommunaler Ebene vor.
(KAP)
15. 07. 2011
Ungarn: Neues Religionsgesetz
Das ungarische Parlament hat ein neues Religionsgesetz über den Rechtsstatus von Kirchen und Religionsgemeinschaf-ten beschlossen. Es verschärft die bis dahin im europäischen Vergleich sehr freizügigen Regelungen zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften.

