„Theologie des Scheiterns“

Eine Scheidung gibt es in der römisch-katholischen Kirche nicht – aber die (an sich unauflösliche) Ehe kann annulliert werden. Das „Ehenichtigkeitsverfahren“ wurde jüngst sogar vereinfacht.

Morgengedanken 8.10.2015 zum Nachhören:

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Papst Franziskus hat bei einer wöchentlichen Generalaudienz in Rom Ende Juni Verständnis für eine Trennung von Eheleuten unter bestimmten Umständen gezeigt und meinte: „Sicherlich gibt es auch Fälle, wo eine Trennung der Ehepartner ... unvermeidbar ist. Manchmal ist sie sogar moralisch notwendig.“

Dietmar Stipsits
ist römisch-katholischer Pfarrer von Bad Tatzmannsdorf, Bernstein und Mariasdorf im Burgenland

Als wäre „nichts“ gewesen

Kirchlich geschlossene Ehen können derzeit für ungültig erklärt werden durch das sogenannte „Ehenichtigkeitsverfahren“. Dabei handelt es sich um ein kirchenrechtliches Verfahren, in dem eine etwaige Ungültigkeit der Ehe zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Und dieses Ehenichtigkeitsverfahren wurde nun Anfang September vom Bischof von Rom vereinfacht. Manche Betroffene, die dieses Verfahren durchgemacht haben, finden es mehr als bedenklich, dass zum Beispiel somit amtlich festgestellt wird: Eine über zwanzig Jahre dauernde Ehe wird nun als von Anfang an nicht bestanden und nichtig erklärt, so als sei diese jahrzehntelange Ehe also „nichts“ gewesen.

Ich teile daher die Ansicht von Prof. Dr. Norbert Scholl, der meint: „Angesichts des häufigen Scheiterns von Beziehungen, muss es nicht nur eine Pastoral, sondern auch eine Theologie des Scheiterns geben“. Ehen scheitern. Darauf muss die derzeit tagende Bischofssynode eine zeitgemäße Antwort finden!