Pflicht und Pflichterfüllung

Beim Militär ist viel von Pflicht und Pflichterfüllung die Rede. Wer weiß also besser über dieses – nicht einfache – Thema Bescheid als ein Militärseelsorger.

Morgengedanken 19.11.2015 zum Nachhören:

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Beim Militär wird ja relativ viel von Pflicht und Pflichterfüllung geredet. Diese Pflichterfüllung beim Militär – ähnlich wie bei der Polizei oder auch bei der Feuerwehr – kann bis zum Einsatz des Lebens gehen. Aber das ist – Gott sei Dank – nicht der Normalfall; unangenehm kann sie dennoch sein, nicht nur bei den genannten Einsatzorganisationen.

Militärsuperintendent Karl-Reinhart Trauner
ist Leiter der evangelischen Seelsorge beim Österreichischen Bundesheer

Ein bekanntes Internet-Lexikon informiert mich darüber, dass „Pflicht“ das ist, was aus moralischen Gründen oder von einer Autorität gefordert wird. Pflicht unterscheidet sich von „Zwang“ dadurch, dass bei der Erfüllung der Pflicht jedoch die Sinnhaftigkeit erkannt wird. – Das ist sicherlich richtig, ist mir aber angesichts der noch frühen Morgenstunde zu kompliziert. Bei „Pflicht“ muss ich nicht unbedingt an den Militärdienst denken, sondern die meisten Menschen werden es doch – ohne viel schwerem Nachdenken – auch als Verpflichtung empfinden, sich um die eigenen Kinder zu kümmern oder um die Eltern, wenn sie alt und gebrechlich sind.

Beim ehemaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt habe ich den interessanten Gedanken gelesen, dass neben die immer wieder zitierten Menschenrechte auch Menschenpflichten treten sollten. Denn beides gehört zusammen: Rechte und Pflichten. Das Recht des einen ist die Pflicht des anderen. Beides ist Grundlage eines gedeihlichen Zusammenlebens. Immerhin ist das Wort „Pflicht“ mit dem Wort „pflegen“ verwandt, also Fürsorge: die Sorge für, und um andere Menschen.