Kirche konkret mitgestalten

Am 19. März werden in allen römisch-katholischen Pfarren Österreichs neue Pfarrgemeinderäte gewählt. Die Statuten sind in den einzelnen Diözesen zwar leicht unterschiedlich – aber im Grunde ist der Pfarrgemeinderat ein beratendes Gremium.

Morgengedanken 17.2.2017 zum Nachhören:

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„Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium mit beratender Funktion, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Mitverantwortung trägt.“ So wird die Aufgabe des Pfarrgemeinderates im Statut der Diözese Eisenstadt beschrieben. Gott sei Dank wird in vielen burgenländischen Pfarren der Pfarrgemeinderat nicht nur als beratendes Gremium angesehen, sondern als Gremium mit Verantwortungs- und Entscheidungsvollmacht.

Dietmar Stipsits
ist Seelsorger des römisch-katholischen Seelsorgeraumes Bad Tatzmannsdorf, Bernstein und Mariasdorf im Burgenland

Über den eigenen Kirchtum hinaus

Der Pfarrgemeinderat kümmert sich darum, Mitverantwortung und Gemeinschaft zu fördern, er erkennt, stärkt und vernetzt die Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements in seiner Gemeinde, gemeinsam werden die Ziele der aktuellen Pastoral in der eigenen Pfarre und gegebenenfalls im größeren „Seelsorgeraum“ geplant und beschlossen. Der Pfarrgemeinderat ist es, der die Arbeit im sozialen und karitativen Bereich, im Rahmen der Schöpfungsverantwortung, in der Sakramentenspendung, in der Gestaltung der Gottesdienste sowie in der Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenpastoral und in der Ökumene unterstützt.

Letztlich blickt der Pfarrgemeinderat auch über den eigenen Kirchturm hinaus und versucht, sich in gesellschafts-, wirtschafts- und kommunalpolitischen Angelegenheiten aus christlicher Sicht zu engagieren. Wie man sieht, gestaltet der Pfarrgemeinderat ein sehr breit gestreutes Aufgabengebiet und gestaltet so Kirche aktiv mit.