„Die Kirche und ihr Kirchenrecht“

Braucht der Glaube ein Gesetz? Eine Sendung zum 100-Jahr-Jubiläum des „Codex Iuris Canonici“ der römisch-katholischen Kirche

Vorschriften, Regeln und Gesetze hat es in der Kirche wohl von Anfang an gegeben – so gesehen ist das Kirchenrecht so alt wie die Kirche selbst. Vor 100 Jahren wurde es für die römisch-katholische Kirche zum ersten Mal „kodifiziert“ - also in klare, übersichtliche Paragrafen (in der Kirche „Canones“ genannt) gegossen. Der „Codex Iuris Canonici“ – kurz CIC – von 1917 wurde zwar mittlerweile durch den CIC von 1983 ersetzt – er markiert trotzdem einen Meilenstein in der Kirchengeschichte. Auf der einen Seite steht er für Rechtssicherheit – auf der anderen Seite stellt sich die Frage: Braucht der Glaube überhaupt ein Gesetz? Sollte in der Kirche nicht die Liebe, die sie predigt, jede Form rechtlicher Vorschriften überflüssig machen?

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Samstag, 11.11.2017, 19.05 Uhr, Ö1

In gewisser Weise ist das Kirchenrecht in Paragrafen gegossene Theologie: „Die heilige Weihe empfängt gültig nur der getaufte Mann“ – so lautet eine der zahlreichen Regelungen im Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche. Frauen können also weder Diakon, noch Priester, noch Bischof werden. Ist das göttliches Recht (also unabänderlich) – oder nur eine menschliche Vorschrift?

Der CIC enthält aber auch die sogenannte „Sonntagspflicht“ – jeder Katholik und jede Katholikin sollte am Sonntag den Gottesdienst besuchen. Außerdem ist geregelt, wer das Amt einer Taufpatin oder eines Taufpaten übernehmen darf. Oder er normiert, wann eine Ehe als gültig geschlossen gilt – und wann sie annulliert werden kann. Aber überschreitet nicht gerade im so genannten „Sakramentenrecht“ der „Codex Iuris Canonici“ die Grenzen dessen, was in einem Gesetzbuch sinnvoll als Vorschriften verfasst werden kann?

Gestaltung: Markus Veinfurter

Logos 11.11.2017 zum Nachhören:

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Buchhinweis:

Sabine Demel, „Das Recht fließe wie Wasser. Wie funktioniert und wem nützt das Kirchenrecht?“, Verlag Friedrich Pustet

Link:

Forschungsprojekt „Ehen vor Gericht“