„Vatileaks“: Gabrieles Anwälte rechnen mit Prozess

Obwohl die angekündigte Entscheidung um eine Anklage gegen Paolo Gabriele verschoben wurde, erwarten seine Anwälte einen Prozess.

In der Enthüllungsaffäre „Vatileaks“ im Vatikan rechnen die Anwälte des beschuldigten Kammerdieners mit einem Prozess gegen ihren Mandanten. Neue Elemente gebe es in den Ermittlungen gegen Paolo Gabriele nicht, erläuterte Verteidiger Carlo Fusco am Montag, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Er bezog sich damit auf die vom Vatikan verschobene Entscheidung, ob gegen den päpstlichen Kammerdiener Anklage erhoben werden soll oder nicht.

Dem Diener wird vorgeworfen, vertrauliche Dokumente vom päpstlichen Schreibtisch entwendet zu haben. Von diesen gelangten einige brisante in die Medien, darunter zu einem angeblichen Mordkomplott gegen den Papst und zu umstrittenen Geschäften der Vatikan-Bank IOR. Der Beschuldigte selbst gibt sich gelassen - mehr dazu in „Vatileaks“: Gabriele sieht Prozess gelassen entgegen.

Paolo Gabrieles Anwalt, Carlo Fusco, vor einem bemalten Hintegrund.

REUTERS/Alessandro Bianchi

Carlo Fusco

Anwalt: Kammerdiener ist „Sündenbock“

Der Anwalt wies die Spekulation zurück, der Kammerdiener werde in der Sache als „Sündenbock“ benutzt. Es hatte wiederholt Mutmaßungen gegeben, es seien mehr Personen in die Enthüllungsaffäre verwickelt. Laut Vatikan wurde allerdings allein gegen den Diener ermittelt. Die Einzeltätertheorie wird indessen von vielen Seiten angezweifelt. So

Gabriele drohen bei einer Verurteilung wegen schweren Diebstahls nach vatikanischem Recht sechs bis acht Jahre Haft. Er hatte sich beim Papst entschuldigt und könnte von Benedikt XVI. nach einer Verurteilung auch begnadigt werden. Eine Kommission aus drei Kardinälen hatte die Enthüllungsaffäre untersucht.

Vatikan-Sprecher Federico Lombardi hatte zunächst mitgeteilt, das Ermittlungsverfahren des Heiligen Stuhls werde bis Montag oder Dienstag beendet sein. Die Untersuchungsphase wird vermutlich jedoch erst gegen Ende dieser Woche abgeschlossen. Danach muss das zuständige Gericht entscheiden, ob Gabriele der Prozess gemacht wird.

(dpa)