CSI: Todesurteil gegen Pastor im Iran aufgehoben

Der im Iran wegen Apostasie („Abfall vom Islam“) zum Tode durch den Strang verurteilte Pastor Jussuf Nadarchani ist frei.

Er wurde am Samstag (8. September), nach fast drei Jahren, überraschend aus der Haft entlassen. Dem vom Islam zum Christentum konvertierten Pastor Nadarchani wurde vorgeworfen, unter Muslimen evangelisiert zu haben, berichtete Christian Solidarity International (CSI) am Dienstag in einer Aussendung.

Bei Abfall vom Islam droht in der Islamischen Republik Iran die Todesstrafe, beim Vorwurf der Evangelisation eine mehrjährige Haftstrafe. Letztere habe Nadarchani , laut der iranischen Justiz, schon verbüßt, da er bereits seit dem 12. Oktober 2009 inhaftiert war. Den Vorwurf des Glaubensabfalls ließen die Richter nun am vergangenen Samstag fallen. So konnte der 35-Jährige schließlich das Gefängnis von Rascht verlassen und als freier Mann zu seiner Frau Fatemeh und seinen beiden Söhnen zurückkehren.

Freude über „überraschende“ Begnadigung

„Wir haben uns in den vergangenen drei Jahren durch Petitionen massiv für die Freilassung von Jussuf Nadarchani eingesetzt. Umso mehr freuen wir uns heute für seine überraschende Begnadigung“, so Pia de Simony, Sprecherin von CSI Österreich. „Der weltweite Druck unserer und anderer Menschenrechtsorganisationen haben sicherlich dazu beigetragen, das Leben dieses Mannes zu retten.“

Kind bei Protestaktion zur Freilassung von Pastor Jussuf Nadarchani in Hamburg

dpa/EPA/Angelika Warmuth

Protestaktion zur Freilassung von Pastor Jussuf Nadarchani am 7. April 2012 in Hamburg

CSI setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, „dass Christen in allen Ländern der Erde ihren Glauben in Freiheit leben und verkündigen können“. Grundlage dafür sei Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO, wonach „jeder Mensch Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden“.

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