Zollitsch: Muslime müssen sich von Gewalt distanzieren

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat am Mittwoch deutliche Worte zu den jüngsten Gewaltausbrüchen gefunden. Der Islam müsse sich von jeder Form von Fundamentalismus lossagen, sagte er der „Bild“-Zeitung.

Die katholische Kirche in Deutschland forderte die Muslime auf, sich deutlich von den jüngsten Ausschreitungen vor allem in der arabischen Welt zu distanzieren. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Robert Zollitsch, sagte der „Bild“-Zeitung (Mittwoch-Ausgabe): „Der Islam muss sich von jeder Form des Fundamentalismus lossagen. Töten im Namen Gottes ist eine Sünde gegen Gott.“ Zugleich distanzierte sich der Erzbischof von dem US-Schmähvideo über den Propheten Mohammed, dessen Bekanntwerden die Welle der Gewalt ausgelöst hatte.

Erzbischof Robert Zollitsch

dpa / Patrick Seeger

Erzbischof Robert Zollitsch ruft zur Distanzierung von religiös motivierter Gewalt auf

Zur Meinungsfreiheit gehöre auch die Achtung vor dem Bekenntnis anderer: „Meinungsfreiheit bedeutet, die Freiheit des anderen zu respektieren. Dazu gehört auch der Schutz des religiösen Bekenntnisses. Zu häufig - auch bei uns in Deutschland - wird die Schmerzgrenze überschritten.“

Ausstrahlung von Schmähfilm „inakzeptabel“

Bereits davor hatte Zollitsch gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ (Montag-Ausgabe) die Absicht der neuen rechtspopulistischen Partei Pro Deutschland, das Video „Die Unschuld der Muslime“ auszustrahlen, als „inakzeptabel und sinnlos“ bezeichnet. Damit würden „letztlich der Frieden und die Christen weltweit gefährdet“, sagte er.

Sein Bamberger Kollege Erzbischof Ludwig Schick hatte zuvor gesagt, der Film gieße „weiteres Öl ins Feuer“. Deshalb sei das Vorgehen von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CDU), der ein Aufführungsverbot prüfe, richtig. Schick verurteilte außerdem die durch das Bekanntwerden des Videos ausgelöste Gewalt gegen Diplomaten und andere Menschen, die mit dem Film nichts zu tun hätten. Die von muslimischen Organisationen gesteuerten Ausschreitungen müssten schnellstmöglich beendet werden.

Diskussion über Verbot von Video

Die katholischen Kirchenvertreter sprechen eine ähnliche Sprache wie die deutsche Politik. So rief Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag bei der routinemäßigen Bundespressekonferenz in Berlin zur Mäßigung auf. Der Konflikt um das Mohammed-Video sei auf friedlichem Weg durch Diskussion zu lösen und die Kritik im friedlichen Diskurs zum Ausdruck zu bringen, sagte Merkel.

Erzbischof Robert Zollitsch

dpa / Patrick Seeger

Der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich würde ein Aufführungsverbot begrüßen

Das sei auch die mehrheitliche Meinung der Muslime. Über die Frage, ob das Video öffentlich gezeigt werden darf, müssten die zuständigen Institutionen entscheiden, sagte die Kanzlerin. Dabei gehe es nicht um ein Verbot des Films an sich, sondern um die Bewertung, ob eine Aufführung die öffentliche Sicherheit gefährde.

Innenminister Friedrich sagte am Mittwoch im Deutschlandfunk, er würde es begrüßen, wenn die Behörden die demonstrative öffentliche Vorführung des Schmähfilms verbieten. Denn hierbei handle es sich nicht um Kunst, sondern eine politische Demonstration. Letztlich müssten darüber die Gerichte entscheiden. Sie müssten im konkreten Fall klären, was schwerer wiege: die Meinungsfreiheit oder die Religionsfreiheit. Dabei sei zu berücksichtigen, welcher Aufruhr durch eine Filmvorführung im eigenen Land entstehe und welche außenpolitischen Interessen dadurch berührt seien.

Österreich: Verbot grundsätzlich möglich

In Österreich in das Vorgehen gegen die „Herabwürdigung religiöser Lehren“ in Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Aufgrund dieses Paragrafen könnte der international umstrittene Mohammed-Film in Österreich verboten und im Vorhinein beschlagnahmt werden. Zu dieser Einschätzung kommt der Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer laut „Presse“ (Dienstag-Ausgabe).

Schwaighofer führt aus, dass die Justiz schon im Vorfeld einer beabsichtigten Filmvorführung etwas tun könne. So könnte die Staatsanwaltschaft die dazu nötigen Geräte und Materialien beschlagnahmen, falls die Verletzung von Paragraf 188 StGB bevorstehe. Weiters könnte die Staatsanwaltschaft laut Mediengesetz auch ein Verfahren wegen strafbarer Inhalte einleiten. Schließlich könnte das Gericht die Löschung des Films im Internet anordnen, aber nur dann, wenn sich der Internetprovider in Österreich befinde.

Laut „Presse“ bestätigte eine Sprecherin des Justizministeriums diese Sichtweise. Demnach würde man gewiss aktiv werden, wenn ein strafbarer Tatbestand erfüllt sein sollte. Dies auch dann, wenn der Regisseur Österreicher wäre.

(APA/dpa/KAP)

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