Neuer Strafbefehl gegen Holocaust-Leugner Williamson

Das Amtsgericht Regensburg hat erneut einen Strafbefehl gegen den lefebvrianischen Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson erlassen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Der Strafbefehl ergeht wegen Volksverhetzung. Der Bischof der Priesterbruderschaft St. Pius X., die als Piusbruderschaft bekannt ist, habe den Mord an Juden während der Nazi-Diktatur verharmlost, teilte das Gericht am Donnerstag zur Begründung mit. Der Anwalt von Williamson hatte bereits vor Wochen angekündigt, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und erneut den Weg durch die Instanzen zu beschreiten.

Es sei eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen verhängt worden, sagte ein Justizsprecher dem Bayerischen Rundfunk (BR). Über die Tagessatzhöhe und somit die Gesamtsstrafe wollte er nichts sagen. Der Mitte Juli von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl sei am Dienstag erlassen worden. Der 72-jährige Williamson und seine Anwälte haben nun zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen.

Richard Williams

APA/dpa/Jens Falk

Richard Williamson, Bischof der Priesterbruderschaft St. Pius X., leugnet die Existenz von Gaskammern

„Ich glaube, es gab keine Gaskammern“

Williamson hatte 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Bezahlfernsehsender, das in Zaitzkofen bei Regensburg geführt wurde, die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz von Gaskammern bestritten.

Wörtlich sagte er damals (aus dem Englischen übersetzt): „Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers. (...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern.“ Aufgrund des Gesprächs hatte es bereits eine Verurteilung des britischen Mitglieds der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ zu einer Geldstrafe gegeben.

Weiter Mitglied und Bischof der Piusbrüder

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg stellte das Verfahren gegen Williamson jedoch im Februar 2012 vorläufig ein. Im ersten Strafbefehl war nach Auffassung des OLG lediglich eine „Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten“ geschildert worden, jedoch nicht, wo und wie der Inhalt des Interviews veröffentlicht und auch in Deutschland bekanntgeworden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin nach eigenen Worten den alten Antrag um den „Verbreitungsweg in die Medien und die bundesrepublikanische Öffentlichkeit“ ergänzt.

Das OLG hatte betont, die Einstellung des ersten Verfahrens bedeute nicht, dass die 2008 gegebenen Äußerungen Williamsons in Deutschland nicht strafbar wären. Obwohl sich die Piusbrüder nach dem Interview von den Aussagen des Bischofs distanzierten, ist Williamson weiter Mitglied und Bischof ihrer Gemeinschaft.

Gespräche in der Sackgasse

Das Interview sorgte 2009 weltweit für Schlagzeilen, weil Williamson zu den vier Bischöfen aus der Piusbruderschaft gehörte, deren Exkommunikation der Papst aufhob. Dies wurde in Rom wenige Tage nach Veröffentlichung des Interviews bekanntgegeben. An dem Vorgang entzündete sich eine Welle der Kritik. Erst später stellte der Vatikan klar, dass der Papst Williamsons Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt habe und dass die vier Bischöfe weiterhin von den kirchlichen Ämtern suspendiert seien.

Seit mehr als zwei Jahren findet ein Austausch zwischen dem Vatikan und den Piusbrüdern über eine eventuelle Überwindung theologischer Streitpunkte statt. Seit Frühjahr stecken die Gespräche jedoch offenbar in einer Sackgasse. Dabei geht es vor allem um die Anerkennung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 bis 1965). Williamson zählt in seiner Priesterbruderschaft zu den schärfsten Kritikern der Annäherung - mehr dazu in Piusbrüder sehen offenbar Scheitern der Gespräche mit Rom.

KAP/APA/dpa

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