Deutsche Regierung segnet Beschneidungsgesetz ab

Nach den hitzigen Debatten über die unklare Rechtslage bei Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Buben hat die deutsche Bundesregierung eine Gesetzesregelung auf den Weg gebracht.

Die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Buben soll in Deutschland erlaubt bleiben. Nach den öffentlichen Debatten der letzten Monate beschloss die deutsche Bundesregierung am Mittwoch eine Gesetzesvorlage, die den Eingriff unter bestimmten Auflagen ermöglicht.

Paragraf 1631d im Wortlaut:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Voraussetzung ist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über die Risiken aufklären lassen. Zudem darf das Kindeswohl nicht gefährdet sein.

Beschneider muss kein Arzt sein

Die Gesetzespläne aus dem Haus von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sehen zudem vor, dass auch Nicht-Ärzte in den ersten sechs Lebensmonaten eines Kindes den Eingriff übernehmen können. Bedingung ist, dass die Beschneider besonders dafür ausgebildet sind. Der Gesetzestext soll als Paragraf 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden.

Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.

Der Bundestag hatte die Bundesregierung daraufhin aufgefordert, einen Entwurf zur Beschneidung auszuarbeiten. Die von der Regierung vorgelegte Neuregelung soll der Bundestag noch in diesem Jahr beschließen.

dpa