Tschechien: Entschädigung für Kirchen beschlossen

Die bürgerliche Regierung in Tschechien hat sich im Parlament mit ihren Plänen durchgesetzt, an die Kirchen Entschädigungen in Milliardenhöhe für kommunistische Enteignungen zu zahlen.

Für das in der Bevölkerung umstrittene Rückgabegesetz stimmten in einer Nachtsitzung am Donnerstag 102 der 103 anwesenden Abgeordneten. Es gab eine Gegenstimme. Damit ist das Veto des Senats überstimmt. Gegen das Entschädigungsgesetz kann Staatspräsident Vaclav Klaus noch Einspruch erheben.

Folgen deutsche Ansprüche?

Er hatte bereits Bedenken geäußert, dass auch deutsche Vertriebene Ansprüche an den Staat stellen könnten. Zudem wollen die Kommunisten (KSCM) vor das Verfassungsgericht ziehen. Die Regierung kaufe sich einen Ablassbrief für ihr korruptes Verhalten, kritisierte KSCM-Parteichef Vojtech Filip im Parlament.

Der Veitsdom in Prag

APA/EPA/Michal Dolezal/ Czech Republic Handout

Der Prager Veitsdom

Insgesamt 17 Glaubensgemeinschaften sollen im Kommunismus beschlagnahmte Immobilien im Wert von 2,9 Milliarden Euro zurückerhalten. Zudem sind verteilt über 30 Jahre Geldzahlungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro vorgesehen. Im Gegenzug will sich der Staat aus der Finanzierung der Priestergehälter zurückziehen.

Für „Gerechtigkeit und normale Beziehungen“

Bei einer außerordentlichen Vollversammlung der tschechischen Bischofskonferenz im September hatten katholischen Bischöfe und die obersten Vertreter der Ordensgemeinschaften in Tschechien gesagt, es handle sich hier um eine „außerordentliche Chance, Gerechtigkeit, Recht und normale Beziehungen dort herzustellen, wo sie bisher übersehen und umgangen wurden“.

Hoher Anteil an Konfessionslosen

Rund 27 Prozent der tschechischen Bevölkerung ist römisch-katholisch. 59 Prozent der Tschechen sind konfessionslos, 2,3 Prozent sind Protestanten.

Die katholische Kirche vereinbarte auch einen strengen internen Kontrollmechanismus, um eine verantwortungsvolle Verwaltung des eventuell restituierten Eigentums sicherzustellen. So müssen etwa Pfarren bei Immobiliengeschäften ab dem Limit von 50.000 Kronen (knapp 2.000 Euro) ihre jeweilige Diözese einbinden.

Bei ihren Beratungen in Prag beschlossen die tschechischen Bischöfe und die Ordensoberen zudem die Errichtung eines Expertenteams, dem die wirtschaftlichen Ergebnisse der Diözesen und Orden vorgelegt werden. Die Fachleute sollen prüfen, ob die Wirtschaftsgebarung den Forderungen nach einem transparenten Umgang mit dem Eigentum zugunsten der pastoralen und sozialen Aktivitäten der Kirche entspricht.

APA/dpa/KAP