Kremsmünster: Missbrauchsfall bald vor Gericht?

Der Fall eines ehemaligen Paters des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster, der Zöglinge missbraucht haben soll, könnte nun - gut drei Jahre nach Bekanntwerden - bald vor Gericht landen.

Der Akt über die Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Pater ist nach der Prüfung durch das Ministerium auf dem Weg zurück zur Staatsanwaltschaft Steyr. Opfer üben jedoch immer wieder Kritik an der Justiz, weil das Verfahren so lange dauert.

Im März 2010 hatte Abt Ambros Ebhart die Causa bei der Polizei angezeigt. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft einen Vorhabensbericht fertiggestellt und dem Justizministerium vorgelegt. Dieses bestätigte der APA, dass - wie das „Neue Volksblatt“ am Mittwoch berichtet hatte - die Prüfung abgeschlossen sei.

Der Akt gehe nun den Dienstweg über die Oberstaatsanwaltschaft zurück nach Steyr. Ob das Ministerium den Bericht gebilligt oder weitere Aufträge erteilt hat, war vorerst offen. Die Staatsanwaltschaft will erst dazu Stellung nehmen, wenn der Beschuldigte bzw. sein Anwalt informiert worden sind. Allgemein wird mit einer Anklage gerechnet, wie sogar der Rechtsanwalt des Ex-Paters unlängst in einem Zivilprozess einräumte.

Stift Kremsmünster

APA/Rubra

Drei Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe gegen einen Pater des Stifts Kremsmünster könnte der Fall nun vor Gericht gehen

Kritik an Verfahrensdauer

Ehemalige Zöglinge und mutmaßliche Missbrauchsopfer werfen der Justiz immer wieder vor, das Verfahren werde verschleppt. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Steyr, Guido Mairunteregg, wies das am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz zurück: Es sei schwierig gewesen, alle Betroffenen, die weit verstreut seien, ausfindig zu machen, und es seien Gutachten nötig gewesen. Zudem sei der Fall nicht nur wegen der Dauer, sondern vor allem wegen der medialen Brisanz berichtspflichtig gewesen.

Die Betroffenen sind allerdings der Ansicht, dass schon wesentlich früher, nämlich 2008, zu wenig passiert sei. Damals wurde nämlich bereits ein Verfahren gegen den heute 79-Jährigen wegen Verjährung eingestellt. Die Behörden hätten untersuchen müssen, ob es andere Opfer gegeben habe, so die Kritik. Angesichts des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs in einem Internat wäre das naheliegend gewesen. Mairunteregg verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das ein sogenannter Erkundungsbeweis gewesen wäre. „Und der ist nicht erlaubt.“

APA

Mehr dazu: