Scientology-Prozess gegen Kritiker endet mit Vergleich

Ein Zivilprozess von Scientology gegen einen Aussteiger hat mit einem unbedingten Vergleich geendet: Der Mann hatte in seinem Blog interne E-Mails veröffentlicht.

Diese waren von der Hacker-Organisation „Anonymous“ veröffentlicht worden . Der Mann dürfe weiterhin kritisch berichten und die E-Mails verwenden, berichtete dessen Anwalt auf Anfrage der APA. Scientology hatte bereits zuvor versucht, die Veröffentlichungen der E-Mails zu verhindern, indem sie auf Unterlassung klagten.

Eine gleichzeitig eingereichte sofortige Verfügung wurde jedoch in zwei Instanzen abgelehnt. Auch Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien nach einer Anzeige gegen den Kritiker wurden bereits im vergangenen Jahr eingestellt.

Kritiker darf weiter bloggen

„Ein Kritiker konnte nicht mundtot gemacht werden“, fasste Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, der den Mann vertreten hatte, das Ergebnis des Prozesses vom Donnerstag zusammen. Auch die Prozesskosten müsse die Kirche zur Gänze übernehmen. Die Akte sei somit vollständig geschlossen.

Der Kritiker selbst dürfe, so der Anwalt, weiter kritisch bloggen und auch die von „Anonymous“ geleakten E-Mails veröffentlichen. Sein Mandant habe sich aber freiwillig dazu bereit erklärt, die darin vorkommenden Namen vollständig zu schwärzen.

APA

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