Missbrauch: Stift Kremsmünster begrüßt Urteil

Der 79-jährige ehemalige Konviktsleiter des Stiftes Kremsmünster ist am Mittwoch wegen sexueller und gewalttätiger Übergriffe zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Stift begrüßt das Urteil.

Dem ehemaligen Ordensgeistlichen, der mittlerweile in den Laienstand zurückversetzt ist, wurde eine Reihe von Delikten angelastet, darunter sexueller Missbrauch sowie andere Sexual- und Gewaltdelikte. Nach Ermittlungen in anfangs 39 Fällen sprach die Staatsanwaltschaft nun von 24 Opfern, 15 davon Opfer sexueller Handlungen.

Der angeklagte Ex-Konviktsdirektor des Stifts Kremsmünster von hinten vor dem Richter

APA/Hannes Markovsky

Der ehemalige Konviktsdirektor im Landesgericht Steyr

Der am Mittwoch im Landesgericht Steyr beendete Prozess fand aus Rücksicht für die Opfer großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte hatte zwar ein Geständnis abgelegt und sich bei den Opfern entschuldigt, deren Anwälte vermissten aber Reue. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt, weil die Taten verjährt seien. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil des Schöffensenats ist somit noch nicht rechtskräftig.

Stift: Opfern wird Gerechtigkeit zuteil

Das Stift Kremsmünster hat sich am Mittwoch gegenüber „Kathpress“ positiv über das Urteil geäußert. „Es ist gut, dass das Gerichtsverfahren jetzt abgeschlossen ist. Dadurch hat sich der Beschuldigte der Verantwortung gestellt. Den Opfern wird auf diese Weise ein Stück Gerechtigkeit zuteil“, betonte Abt Ambros Ebhart. Zugleich versicherte er, die Ordensgemeinschaft sei „sehr betroffen, dass die Vorfälle stattgefunden haben“.

Abt Ambros Ebhart

APA/RUBRA

Der Abt des Stifts Kremsmünster, Ambros Ebhart

Das Stift hatte bereits bei der Ankündigung des Gerichtsverfahrens im April dieses Jahres eine Anklage gegen den ehemaligen Mitbruder und Internatsleiter begrüßt. Man habe selbst seit dem Bekanntwerden einzelner Vorwürfe im Jahr 2010 jene Opfer, die sich meldeten, an die zuständigen offiziellen kirchlichen und staatlichen Stellen verwiesen, weiters „sofort personelle Konsequenzen gezogen“ und auch die Aufarbeitung aktiv unterstützt, so das Benediktinerstift damals.

Bisher 700.000 Euro Entschädigung

Bisher hat die Abtei den Opfern über die „Klasnic-Kommission“ 700.000 Euro an Entschädigung zugesprochen, davon 200.000 Euro an Therapiekosten. 38 Betroffene haben sich bisher bei der Klasnic-Kommission gemeldet. Um sämtliche Vorwürfe von Missbrauch und Gewalt seit 1945 aufzuarbeiten, sei im Jänner 2013 das wissenschaftliche Institut IPP in München beauftragt worden, wies Abt Ambros hin.

Das IPP hatte anlässlich des Prozessbeginns einen Aufruf an die Betroffenen gestartet, sich beim Institut zu melden, auch wenn sie das bereits zuvor beim Stift, der Klasnic-Kommission, der Staatsanwaltschaft oder der Ombudsstelle einer Diözese getan hätten. Ein Abgleich der eingegangenen Meldungen sei aufgrund von Datenschutzbestimmungen nur sehr eingeschränkt möglich.

KAP

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