Ungarns Kirchengesetz erneut in Revision

Das Karussell um die Novellierung des ungarischen Kirchengesetzes dreht sich weiter. Das vom Parlament am 26. Juni 2013 verabschiedete Gesetz wurde von Staatspräsident Janos Ader abgewiesen.

Wie die Presseagentur MTI am Mittwoch berichtete, heißt es aus der Präsidentschaftskanzlei, dass die unzähligen Modifizierungsanträge Widersprüche im Gesetz verursacht hätten. Aus dem Schreiben des Präsidenten an Parlamentspräsident Laszlo Köver (FIDESZ) gehe hervor, dass er nicht den Inhalt beanstande, sondern nur darauf hinweise, dass die Rechtsvorschriften zur Registrierung der Kirchen zu Rechtsunsicherheit führten.

Ungars Präsident Janos Ader

Reuters/Ray Stubblebine

Der ungarische Präsident Janos Ader

Die neuen Vorschriften würden wichtige Punkte außer Kraft setzen, meinte der Präsident. Ohne diese könnten aber die anderen Punkte der Novellierung nicht greifen. Das Staatsoberhaupt wies darauf hin, dass das Prinzip der Rechtssicherheit eine klare, eindeutig nachvollziehbare Gesetzgebung erfordere. Das Präsidium des ungarischen Parlaments werde gebeten, das Gesetzespaket nach einer weiteren Verhandlungsrunde im Plenum erneut zu beraten.

Regierungsparteien dafür, Opposition dagegen

Dem unter anderem für Kirchen zuständigen Staatssekretariat zufolge sei es geradezu günstig, dass die Gesetzesnovelle somit am 4. Juli 2013 erneut vor das Plenum des Parlamentes komme, so MTI. Bei der Abstimmung am 26. Juni war dort das Gesetz mit 238 Ja-Stimmen und 74 Nein-Stimmen angenommen werden. Ebenso einstimmig wie sich die Regierungsparteien FIDESZ und KDNP für die Annahme aussprachen, votierten die Oppositionsparteien und Parteilosen dagegen.

Neu in dem - jetzt allerdings wiederum verhandelten - Gesetz sind Rahmenbedingungen der staatlichen Anerkennung einer Kirche und der rechtliche Rahmen jener Religionsgemeinschaften, die nach dem Entscheid des Verfassungsgerichts am 26. Februar 2013 ihre Stellung als staatlich anerkannte Kirche doch nicht verloren haben. Kirchen und religiöse Organisationen sollen als kirchliche Gemeinschaften tätig sein können, sofern sie kirchlichen Aufgaben nachgehen.

20.000 Mitglieder notwendig

Die Entscheidung darüber, wer den Status als „staatlich anerkannte Kirche“ bekommt, obliegt dabei allein dem Parlament. Notwendig sind 20.000 Kirchenangehörige, ein mindestens 100-jähriges internationales Wirken oder der Nachweis von 20 Jahren Organisation und Tätigkeit in Ungarn. Religiöse Organisationen und Religionsgemeinschaften dagegen werden künftig nur beim Hauptstädtischen Gericht Budapest eingetragen.

Will eine religiöse Organisation die staatliche Anerkennung, muss sie beim Fachminister einen Antrag stellen, der in das Verfahren auch Experten einbezieht. Dessen Stellungnahme ergeht an den Kirchenausschuss des Parlaments, der für das Hohe Haus einen entsprechenden Antrag vorbereitet, über den innerhalb von 60 Tagen abgestimmt werden muss. Eingeschaltet wird dabei auch der Ausschuss für die Nationale Sicherheit - wofür sich besonders die Christdemokraten starkgemacht hatten -, ehe sich das Plenum mit dem Antrag beschäftigt.

KAP

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