Missbrauch und Korruption: Neues Strafrecht im Vatikan

Der Vatikan passt seine zivile Strafgesetzgebung zum Schutz von Minderjährigen sowie zur Ahndung von Geldwäsche und Korruption internationalen Standards an.

Wie der Vatikan am Donnerstag mitteilte, sind sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie Produktion und Besitz von Kinderpornographie künftig eigene Straftatbestände im Kirchenstaat. Als Reaktion auf die Vatileaks-Affäre ist auch die Verbreitung von vertraulichen Dokumenten als Delikt in das Gesetzeswerk eingefügt worden. Zudem schafft der Vatikanstaat die lebenslange Haftstrafe ab. Das höchste Strafmaß beträgt künftig 30 bis 35 Jahre Gefängnis.

Das überarbeitete Strafrecht soll am 1. September in Kraft treten. Die Reform sei notwendig geworden, weil der Vatikan in den vergangenen Jahren zahlreichen internationalen Abkommen beigetreten sei, sagte der Vorsitzende des vatikanischen Gerichtshofs, Giuseppe Dalla Torre, bei deren Vorstellung im Vatikan.

Auch juristische Personen haftbar

Die neuen Straftatbestände seien zwar auch bislang schon vom vatikanischen Strafrecht erfasst worden, erläuterte Dalla Torre. Ihre ausdrückliche Nennung erleichtere jedoch die Strafverfolgung. Für Geldwäsche und Korruption können künftig wie in vielen anderen Ländern auch juristische Personen haftbar gemacht werden, so der italienische Jura-Professor. Dies gilt laut Dalla Torre für alle vatikanischen Einrichtungen. So könnte zum Beispiel die Vatikanbank IOR haftbar gemacht werden.

Einige Ergänzungen seien zudem eine Folge jenes Gutachtens, das die Anti-Geldwäsche-Experten des Europaratskomitees Moneyval im vergangenen Sommer veröffentlicht hätten. Vatikansprecher Federico Lombardi kündigte an, dass weitere Gesetze zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäsche vorbereitet würden.

Das geltende vatikanische Strafrecht entspricht bis heute im Wesentlichen dem alten italienischen Strafrecht von 1889, dem sogenannten Codice Zanardelli. Dieses stark von den liberalen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts geprägte Gesetzeswerk hatte der Vatikanstaat mit seiner Gründung im Jahr 1929 übernommen.

KAP