Irland erlaubt Abtreibung: Bischöfe opponieren

Irlands Präsident Higgins hat am Dienstag ein lang umkämpftes Abtreibungsgesetz in Kraft gesetzt. Die Irische Bischofskonferenz kündigte an, das Gesetz mit einer Verfassungsbeschwerde anzufechten.

Damit sind erstmals in der Geschichte des katholischen Landes Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen legal. Vor seiner Entscheidung hatte Staatspräsident Michael Higgins am Montag noch einmal vier Stunden mit dem Staatsrat beraten, berichtet die deutsche katholische Nachrichtenagentur KNA unter Berufung auf den irischen Sender RTE. Mit der Unterzeichnung verzichtete der Präsident auf die Möglichkeit, das Gesetz vom Obersten Gerichtshof auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Das irische Parlament hatte den Gesetzentwurf der konservativen Regierung von Ministerpräsident Enda Kenny am 12. Juli nach leidenschaftlichen Debatten mit 127 gegen 31 Stimmen gebilligt. Das Gesetz erlaubt Abtreibungen, wenn eine Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Frau gefährdet. Dazu zählt auch eine Suizidabsicht. Fünf Abgeordnete der regierenden Partei Fine Gael stimmten gegen das Gesetz, darunter auch Europaministerin Lucinda Creighton.

Erzbischof: „Kooperation mit dem Bösen“

Die Debatte wurde in den vergangenen Monaten angeheizt durch den Tod der 31-jährigen Inderin Savit Halappanavar. Sie starb im Oktober 2012 nach Schwangerschaftskomplikationen an einer Blutvergiftung, nachdem ihr Ärzte einer irischen Klinik eine Abtreibung verwehrt hatten. Eine Untersuchungskommission verlangte von der Regierung, rechtliche Klarheit für Abtreibungen in medizinischen Notfällen zu schaffen.

Die katholische Kirche hatte bis zuletzt gegen das Abtreibungsgesetz opponiert. Erzbischof Eamon Martin, designierter Primas des Landes, rief die Abgeordneten auf, ihrem Gewissen zu folgen und gegen die Reform zu stimmen. Eine Legalisierung von Abtreibung sei eine „Kooperation mit dem Bösen“. Die Irische Bischofskonferenz kündigte vor der Parlamentsentscheidung an, das Gesetz mit einer Verfassungsbeschwerde anzufechten.

„Menschenrechte irischer Frauen verletzt“

Mit dem Abtreibungsgesetz will die Regierung ein Grundsatzurteil des höchsten irischen Gerichts umsetzen. Es hatte bereits 1992 entschieden, dass eine Abtreibung gerechtfertigt sei, wenn so das Leben der Mutter gerettet werden könnte.

Die Regelung blieb aber umstritten und fand keinen Eingang in das entsprechende Gesetz. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg verlangte daher 2010 eine Klärung des Abtreibungsgesetzes; die Rechtsunsicherheit stelle eine Verletzung der Menschenrechte irischer Frauen dar.

KAP

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