Freikirchen in Österreich staatlich anerkannt

Der Zusammenschluss von fünf christlichen Freikirchen in Österreich hat die volle staatliche Anerkennung erhalten. Die entsprechende Verordnung wurde am Montagnachmittag im Bundesgesetzblatt veröffentlich.

Mit dem neuen Rechtsstatus der Freikirchen werde eine „weltweit einzigartige“ religionsrechtliche Situation geschaffen, erklärte das zuständige Kultusamt gegenüber „Kathpress“. Die „Freikirchen in Österreich“ sind somit die jüngste von insgesamt 16 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich. Mitglieder des Zusammenschlusses sind die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden, der Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische Freikirche.

Freikirchen-Vorstände bei Sitzung

ORF

Der Zusammenschluss von fünf christlichen Freikirchen in Österreich hat die volle staatliche Anerkennung erhalten

Freikirchliche Bündnis seit Jahresbeginn

Bereits im Juni hatte das Ministerium einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Begutachtung veröffentlicht, nachdem sich das freikirchliche Bündnis zu Jahresbeginn konstituiert hatte, um den Schritt vom Status einer „Religiösen Bekenntnisgemeinschaft“ hin zur anerkannten Kirche setzen zu können. Damit kommen die freikirchlichen Gemeinden gemeinsam auf jene Mitgliederzahl von zwei Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung - derzeit etwa 17.000 Personen -, die gemäß Bekenntnisgemeinschaftengesetz für eine gesetzlichen Anerkennung nötig ist. Mit der Anerkennung ist u.a. die Möglichkeit für einen eigenen, konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen verbunden.

Evangelische und katholische Unterstützung

Von Seiten der katholischen wie evangelischen Kirche wurde das Ansinnen der Freikirchen in letzter Zeit deutlich unterstützt. Die Freikirchen seien hierzulande die unter Christen am stärksten wachsende Gruppe und als „starke Realität“ von den anderen Christen anzuerkennen, so Kardinal Christoph Schönborn anlässlich der Antragstellung der Freikirchen auf staatliche Anerkennung.

Vertreter der fünf Freikirchen hatten stets betont, dass eine Zusammenschließung nicht bloß aus juristischen Motiven erfolge. Es gebe große Übereinstimmungen im Glaubenskern, die Unterschiede würden lediglich „Nuancen“ betreffen.

Der Sprecher der Freikirchen in Österreich, Walter Klimt, hatte sich im „Kathpress“-Gespräch zur ökumenischen Zusammenarbeit mit anderen Kirchen bekannt. Man arbeite gerne im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) mit und sei für jede Unterstützung von Seiten anderer Kirchen dankbar; und man wolle auch für die eigenen Kinder Religionsunterricht anbieten. In den Ballungsräumen werde dies wohl ein eigener freikirchlicher Unterricht sein, in den ländlichen Gebieten wolle man mit den evangelischen Kirchen kooperieren.

Kritik an „Umgehung“

Kritik an der Anerkennung der Freikirchen kommt von der „Initiative Religion ist Privatsache“. Für deren Sprecher Eytan Reif stellt die Anerkennung des neuen Bündnisses eine „rechtsstaatliche Bankrotterklärung“ der Republik dar, die „passenderweise aus dem religiösen Eck kommt und den Weg für weitere Gesetzesumgehungs-Zweckgemeinschaften ebnen würde“. Die Anerkennung stelle eine Umgehung der bestehenden Gesetze dar, so die Initiative in einer Aussendung am Dienstag.

KAP

Mehr dazu:

Freikirchen: Staatliche Anerkennung auf Schiene
(religion.ORF.at, 12.6.2013)
„Freikirchen in Österreich“ vor Anerkennung?
(religion.ORF.at, 20.1.2013)

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