Admont-Prozess: Diskussion über Zuständigkeit

Der zivilgerichtliche Prozess eines Misshandlungsopfers gegen zwei Patres und das Stift Admont hat am Dienstag zum Auftakt zu einer Diskussion über die Verantwortlichkeit geführt.

Die beklagten Parteien wiesen ihre Zuständigkeit zurück und plädierten auf eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich, da diese für den Schulbetrieb verantwortlich sei. Der Anwalt des Opfers, Gerhard Hiebler, dagegen argumentierte, die Übergriffe seien in der Freizeit passiert.

Der frühere Zögling klagte nach Übergriffen in den 1960er-Jahren auf 410.000 Euro Schadenersatz, nachdem er bereits von der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft, bekannt als „Klasnic-Kommission“, 25.000 Euro und 100 Therapiestunden zugesprochen bekommen hatte. Beim ersten Prozesstag im Justizzentrum Leoben sollte eigentlich das weitere Programm des Verfahrens besprochen werden. Stattdessen entbrannte jedoch eine Diskussion über die Zuständigkeit.

Stift Admont

APA/Stift Admont/Kren

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Stift Admont: Republik klagen

Das Stift Admont ist der Ansicht, dass die Republik Österreich zu klagen und das Amtshaftungsgesetz anzuwenden sei. Dem widersprach jedoch Anwalt Hiebler: „Das Internat war getrennt von der Schule mit eigenen Erziehern, und die Übergriffe passierten auch nicht während der Schulzeit.“ Der Richter habe gegenüber den Parteien eine Zurückweisung der Anklage angedeutet, diese werde aber erst in Tagen bis Wochen schriftlich erfolgen, sagte Hiebler im Gespräch mit der APA.

Wird die Klage tatsächlich vom Zivilgericht Leoben zurückgewiesen, will der Rechtsvertreter des Opfers einen Rekurs einleiten. Dann gehe die Klage an das Oberlandesgericht. Dieses soll dann darüber entscheiden, ob das Stift und die Patres oder doch die Republik geklagt werden können, schilderte Hiebler das Prozedere. Außerdem sei das Stift aufgefordert worden vorzulegen, welche Lehrer im betroffenen Zeitraum an der Schule unterrichtet haben.

Stift: Nur „gelegentliche Ohrfeigen“

Das Stift Admont bestätigte, dass der Richter offenbar die Klage wegen Unzulässigkeit zurückweisen wolle. Die Vorwürfe, wonach ein hohes Maß an Gewalt und gar sexuelle Übergriffe stattgefunden hätten, wies das Stift zurück. Die Patres hätten jedoch „gelegentliche Ohrfeigen“ zugegeben, sagte Pressesprecher Pater Winfried Schwab zur APA. Diese seien im übrigen nicht in der „Freizeit“, wie es der Kläger formulierte, sondern während des Internatsaufenthalts passiert.

Die Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“ sprach von einem „billigen Manöver“: „So einfach wird es nicht gehen, sich aus der Verantwortung zu ziehen“, meinte ein Sprecher.

„Unfassbare Grausamkeit“

Die beschuldigten Priester hätten in den siebziger Jahren unfassbare Grausamkeit walten lassen. Als einer der Betroffenen einmal versuchte, Gegenwehr zu üben, sei ihm die Schulter ausgekegelt worden. Die damals zugefügten Verletzungen seien derart schwerwiegend, dass sie bis heute schlimme Beschwerden verursachen, so eine Aussendung der Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“.

Die Diözese Graz-Seckau wies Anschuldigungen gegen Bischof Egon Kapellari zurück, wonach dieser seine Verantwortung nicht wahrgenommen und die beiden Patres „in vollen Ehren“ in die Pension geschickt hätte. Die Pensionierungen der beiden „hochbetagten“ Ordensleute - beide sind 75 - seien regulär vorgenommen worden.

religion.ORF.at/APA

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