Wiederverheiratete Geschiedene: Papst greift Thema auf

Die Debatte über den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in der katholischen Kirche darf nach den Worten von Papst Franziskus nicht darauf reduziert werden, „ob man zur Kommunion gehen darf oder nicht“.

Wer sich dem Thema auf diese Art nähere, „versteht nicht, was das wahre Problem ist“, sagte der Papst am Montag vor Priestern seiner Diözese Rom. Es handle sich um ein „schweres Problem der Verantwortung der Kirche gegenüber den Familien, die in diesen Situationen leben“, so Franziskus. Zugleich hob er hervor, dass die Kirche „in diesem Augenblick etwas unternehmen muss, um die Probleme der Nichtigkeit einer Ehe zu lösen“.

Gegenstand der Kardinalskommission

Der Papst bekräftigte, dass der Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen Gegenstand der Kardinalskommission sein werde, die sich Anfang Oktober erstmals im Vatikan trifft. Diese hatte er bereits auf dem Rückflug vom Weltjugendtag in Rio de Janeiro Ende Juli angekündigt. Franziskus gab am Montag während der Begegnung in der römischen Kirche San Giovanni in Laterano zudem bekannt, dass sich die nächste Weltbischofssynode mit diesem Thema auseinandersetzen würde.

Auf dem Rückflug von Rio hatte der Papst darauf verwiesen, dass das Thema der wiederverheirateten Geschiedenen im größeren Zusammenhang der Ehepastoral gesehen werden müsse. Zudem hatte er gesagt: „Ich glaube, dass das die Zeit der Barmherzigkeit ist.“

Gängige Praxis ändern?

Wiederverheiratete Geschiedene sind nach dem derzeit geltenden Kirchenrecht vom Kommunionempfang ausgeschlossen. Seit längerem gibt es innerhalb der katholischen Kirche Stimmen, die ein Überdenken dieser Praxis fordern.

Eine gültig geschlossene Ehe ist nach katholischer Lehre unauflöslich und kann nicht geschieden werden. Sie kann allerdings für nichtig erklärt werden, wenn sogenannte Ehewillensmängel festgestellt werden wie etwa der grundsätzlich Ausschluss von Kindern. Das bedeutet, dass sie im kirchenrechtlichen Sinne nie bestanden hat.

religion.ORF.at/KAP

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