F: Gericht bestätigt Betrugsurteil gegen Scientology

Frankreichs Oberster Gerichtshof hat die Verurteilung von Scientology wegen „bandenmäßigen Betrugs“ bestätigt. Ein Pariser Gericht hatte 2009 eine Geldstrafe von insgesamt 600.000 Euro verhängt.

Der Pariser Kassationsgerichtshof wies am Mittwoch den Einspruch zweier Scientology-Einrichtungen ab. Die ursprüngliche Verurteilung wegen Betrugs aus dem Jahr 2009 war Anfang 2012 in einem Berufungsverfahren bestätigt worden und ist mit dem heutigen Urteil des Kassationsgerichtshofs rechtskräftig.

Den beiden Scientology-Einrichtungen - dem in Paris ansässigen Celebrity-Zentrum und seiner Buchhandlung - war vorgeworfen worden, Anhänger in den 90er Jahren psychisch unter Druck gesetzt zu haben, um sich an ihnen zu bereichern. Der erste Prozess war durch die Strafanzeige einer Frau ins Rollen gekommen, die rund 20.000 Euro für Bücher, Medikamente und „Kommunikationskurse“ der Organisation gezahlt hatte.

„Rein finanzielle Absicht“

Im Berufungsverfahren stellte ein Pariser Gericht im Februar 2012 fest, die Organisation habe die Schwäche früherer Anhänger ausgenutzt habe, um ihnen Geld aus der Tasche zu ziehen. So seien Persönlichkeitstests, die laut Scientology ein negatives Bild ergaben, dazu genutzt worden, den Betroffenen Leistungen in „rein finanzieller Absicht“ anzubieten.

Scientology will nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Das Straßburger Gericht kann prüfen, ob Frankreich das Grundrecht der Scientology-Bewegung auf freie Religionsausübung verletzt hat oder nicht. Es kann das französische Urteil aber nicht annullieren.

Im erstinstanzlichen Verfahren hatte die Anklage auch die Auflösung der Scientology-Organisationen in Frankreich verlangt. Dies war aber unmöglich, weil im Mai 2009 - einige Monate vor der Urteilsverkündung - eine Gesetzesänderung verabschiedet wurde, die religiöse Gruppierungen vor einer Auflösung schützt.

Auch Einzelpersonen verurteilt

Fünf Scientologen wurden ebenfalls verurteilt; die Strafen reichten von 10.000 Euro Geldstrafe bis hin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe plus 30.000 Euro. Zu den Verurteilten zählt auch der Gründer und Leiter des französischen Ablegers von Scientology, Alain Rosenberg.

Die 1954 gegründete Scientology-Bewegung gilt in den USA als Religion, in Frankreich wird sie hingegen als Sekte eingestuft. In Österreich ist Scientology weder eine eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft noch eine anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft.

AFP/APA