EU-Bischöfe: EU nicht für Abtreibungsfragen zuständig

Die Europäische Union besitze für das Thema Abtreibung in ihren Mitgliedsstaaten keine Kompetenz und dürfe ihre Bürger dahingehend auch nicht irreführen, so die EU-Bischöfe (COMECE).

Das schrieb die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) am Dienstag in einer Aussendung. Anlass für die Äußerung ist eine Abstimmung am Dienstag im Europäischen Parlament über einen Bericht über „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“, der auch das Thema Abtreibung beinhaltet.

Wie die COMECE meint, sind allein die EU-Mitgliedsstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik und für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung verantwortlich, wie das aus Artikel 168 hervorgehe. Die Verwaltung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung sowie die Zuweisung der dafür bereitgestellten Mittel obliege demnach den einzelnen Staaten.

In vielen EU-Mitgliedsstaaten sei Abtreibung illegal. „Die Europäische Union muss das respektieren und darf es nicht durch Entscheidungen, die nicht in ihren Kompetenzbereich fallen, zu unterlaufen versuchen“, fordern die EU-Bischöfe.

Kirche warnt vor Entschlussfassung

Das EU-Parlament wollte am Dienstagmittag über einen von der portugiesischen Abgeordneten Edite Estrela initiierten Bericht abstimmen, der sich u. a. für die europaweite Legalisierung von Abtreibung ausspricht, diese in den Bereich der Gesundheitsversorgung einordnet und den EU-Mitgliedsstaaten als Grundrecht empfiehlt.

Dem widerspricht ein Alternativvorschlag konservativer Abgeordneter: Abtreibung sei in keinem völkerrechtlich bindenden Vertrag erwähnt, heißt es hier. Der Europäische Gerichtshof habe vielmehr festgestellt, dass menschliche Embryonen zu schützen seien. Nicht eingeschränkt werden dürfe die Gewissensfreiheit von medizinischem Personal, zudem dürfe niemand gezwungen werden, eine Abtreibung vorzunehmen oder eine Vorgangsweise „zuzulassen, zu unterstützen oder sich aufdrängen zu lassen, die den Tod eines menschlichen Fötus oder Embryos verursachen könnte“.

Aktion Leben: Forderungen „inakzeptabel“

Scharfe Kritik gegenüber dem geplanten Entschluss hatten neben der COMECE im Vorfeld auch mehrere nationale kirchliche Organisationen geäußert. In Österreich bezeichnete etwa die Aktion Leben die Forderungen als „inakzeptabel“, zumal sie gegen geltende nationale und Grundrechte verstoßen würden.

Der Katholische Familienverband Österreich bezeichnete den Entschließungsantrag als „demokratiepolitisch bedenklich“ und als „Provokation“, besonders angesichts der noch laufenden EU-Bürgerinitiative „One of us“ und ihren 1,3 Millionen Unterstützern.

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