Vatikan verordnet Limburger Bischof Auszeit

Papst Franziskus belässt den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst im Amt. Der Bischof soll aber eine Auszeit nehmen, teilte der Vatikan am Mittwoch mit.

Der Bischof solle sich in Absprache mit dem Vatikan für zwei oder drei Monate von den Amtsgeschäften in dem Bistum zurückziehen, hieß es. In der Diözese sei es zu einer Situation gekommen, in der der Bischof seinen Dienst „zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben kann“, heißt es in der Mitteilung des Vatikans. Der Papst sei über die Lage in Limburg „zu jedem Zeitpunkt umfassend und objektiv informiert worden“.

Vertretung durch Generalvikar

Der Vatikan hält es in Erwartung der Prüfungsergebnisse zu den Finanzen im Bistum für angeraten, dem Bischof „eine Zeit außerhalb der Diözese“ zu gewähren. „Generalvikar Wolfgang Rösch (54) wird die Diözese Limburg während der Abwesenheit des Diözesanbischofs im Rahmen der mit diesem Amt verbundenen Befugnisse verwalten“, verlautete aus dem Vatikan.

Rösch gilt als Vertrauter von Tebartz-van Elst. Der 54 Jahre alte Theologe war bereits zuvor zum 1. Jänner 2014 zum neuen Generalvikar ernannt worden. Ein Generalvikar ist der Vertreter des Diözesanbischofs im Bereich der allgemeinen Verwaltung.

Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst

APA/EPA/Arne Dedert

Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst

Bis Ergebnisse vorlägen, werde Tebartz-van Elst „eine Zeit außerhalb der Diözese“ verbringen. Derzeit nimmt eine von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte Kommission die Kosten der Limburger Residenz unter die Lupe.

Weiter angeführt wird in dem Kommunique auch der „brüderliche Besuch“ von Kardinal Lajolo im vergangenen September, nach dem die Deutsche Bischofskonferenz eine Prüfungskommission für den umstrittenen Bau des Bischofssitzes einsetzte. „In Erwartung der Ergebnisse besagter Prüfung und der damit verbundenen Vergewisserung über diesbezügliche Verantwortlichkeiten hält der Heilige Stuhl es für angeraten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit außerhalb der Diözese zu gewähren“, so der Wortlaut.

Entscheidung als „Signal“

Aus dem Vatikan hieß es laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung, die Entscheidung solle als Signal verstanden werden, dass Rom trotz allem hinter dem Bischof stehe und dass medialer Druck oder öffentliche Beliebtheit keine Kriterien seien, nach denen geweihte Würdenträger zu beurteilen oder gar zu entlassen seien. Tebartz-van Elst steht seit Wochen wegen der Baukosten in Höhe von mindestens 31 Millionen Euro für seinen Bischofssitz sowie eines beantragten Strafbefehls wegen Falschaussage in der Kritik.

Kirchenrechtler: „Papst de facto Bischof von Limburg“

Nach der Entscheidung des Papstes hält der deutsche Kirchenrechtler Thomas Schüller eine Rückkehr von Tebartz-van Elst ins Bistum für ausgeschlossen. Auch im Bulletin des Vatikans werde von einer möglichen Rückkehr des angeschlagenen Kirchenmannes nichts erwähnt, sagte er am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. „Der Papst hat die Zügel in die Hand genommen. De Facto ist er jetzt Bischof von Limburg.“

Diese vorübergehende Suspendierung des Bischofs sei „systemkonform“, sagte Schüller, der selbst von 1993 bis 2009 als Berater im Bistum Limburg arbeitete. Der Papst warte nun ab, bis die Unterlagen zum kostspieligen Bau des Bischofssitzes untersucht worden seien und Fakten vorlägen. „Hätte er den Bischof direkt zum Amtsverzicht gezwungen oder des Amtes enthoben, wäre das einer Vorverurteilung gleichgekommen“, sagte Schüller.

Die neue Bischofsresidenz in Limburg

APA/EPA/dpa/Thomas Frey

Die neue Bischofsresidenz in Limburg

Wichtig sei vor allem, dass mit der vorgezogenen Amtsübernahme des Wiesbadener Stadtdekans Rösch als Generalvikar und Stellvertreter des Bischofs der bisherige Generalvikar Franz-Josef Kaspar „weg ist und nichts mehr vertuschen kann“, sagte Schüller. Kaspar sei neben Tebartz-van Elst der Hauptverantwortliche für den Finanzskandal in Limburg.

„Wir sind Kirche“ reagiert gelassen

Mit großer Gelassenheit reagierte die deutsche katholische Laienbewegung „Wir sind Kirche“ auf die Entscheidung des Papstes. Es entspreche guter Rechtspraxis, dass Papst Franziskus vor einem endgültigen Votum zunächst die Erkenntnisse der Untersuchungskommission abwarten möchte, sagte „Wir sind Kirche“-Sprecher Christian Weisner am Mittwoch der dpa in München. Für Tebartz-van Elst sei die Entscheidung auch ein Zeichen großer Barmherzigkeit des Papstes.

Zugleich machte die Laienbewegung klar, dass Tebartz-van Elst nach ihrer Auffassung nirgendwo mehr das Bischofsamt ausüben könne. Dazu sei der von ihm zu verantwortende Vertrauensverlust zu groß, der nicht nur das Bistum Limburg erfasst habe. Der Fall Tebartz-van Elst habe im Übrigen für den Lebensstil aller deutschen Oberhirten Signalcharakter, betonte Weisner. Der Fall werfe zudem grundsätzliche Fragen zum bisherigen System der Bischofsauswahl auf.

„Bunte“: Familie fühlt sich bedroht

Einem Bericht der deutschen Illustrierten „Bunte“ von Mittwoch zufolge fühlt sich die Familie des 53-jährigen Bischofs bedroht. „Wir bekommen täglich Morddrohungen. Per Telefon oder in Briefen“, sagte der Schwager des Geistlichen, Johannes Winkels, der Illustrierten. Auch im Heimatort am Niederrhein werde die Familie beschimpft. „Mein Schwager liegt doch schon am Boden. Aber man will ihn noch weiter vernichten. Und seine Familie dazu. Am liebsten würden wir alles hinwerfen und Deutschland verlassen.“ Auch die 87-jährige Mutter des Bischofs leide unter der Situation, aber die Familie stehe zu ihm.

religion.ORF.at/APA/KAP/dpa

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