Zivilrechtliche Klage gegen Stift Admont abgewiesen

Die zivilrechtliche Klage eines ehemaligen Zöglings gegen zwei Admonter Patres und das Stift ist vom Gericht in Leoben wegen „Unzulässigkeit des Rechtsweges“ zurückgewiesen worden.

Der Anwalt des heute 59-jährigen Kärntners kündigte Berufung an. Außerdem werde eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorbereitet. Der frühere Zögling hat nach Übergriffen in den 1960er Jahren auf 410.000 Euro Schadenersatz geklagt, nachdem er bereits von der Klasnic-Kommission 25.000 Euro und 100 Therapiestunden zugesprochen bekommen hatte.

Das Stift Admont war bisher der Ansicht, dass die Republik Österreich zu klagen und das Amtshaftungsgesetz anzuwenden ist. Das sah auch der Richter in Leoben so, weshalb die Klage zurückgewiesen wurde. Das Stift sei „nicht passiv legitimiert“, bei den Patres liege „gemäß Amtshaftungsgesetz Unzulässigkeit des Rechtsweges vor“, hieß es in der der APA vorliegenden Entscheidung.

Opfervertretung sieht Fehlurteil

Die Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“ bestätigte Medienberichte, wonach das Opfer in Berufung gehen wolle und zeitgleich die Amtshaftungsklage einbringen will. Spannend sei, ob beides wegen Unzulässigkeit abgewiesen werde: „Ist dann etwa niemand zuständig in diesem Land?“, fragte sich ein Sprecher der Plattform im APA-Gespräch.

Gleichzeitig sieht die Plattform in dem Urteil des Leobener Gerichts eine Fehlentscheidung. „Es geht ja nicht, dass sich das Stift und die Republik die Sache gegenseitig zuschieben“, so der Sprecher. Sollte das Urteil rechtskräftig werden sollte, hätte das weitreichende Konsequenzen: „Schon jetzt ist das Vertrauen in die Justiz nicht unbedingt gestärkt.“

Patres wehren sich gegen Vergewaltigungsvorwurf

Vonseiten des Stifts hieß es am Sonntag, man nehme das Urteil zur Kenntnis. Die beiden beschuldigten Patres, die seit September im Ruhestand sind und im Stift leben, hatten bereits 2012 in einem Brief zu den Anschuldigungen Stellung genommen. „Ich bedaure diese Eskalation. Ich bedaure vor allem das Leid, das durch die damaligen Erziehungsmethoden verursacht wurde“, hieß es damals in dem Schreiben. Die Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs und der körperlichen Misshandlung wiesen sie aber entschieden zurück.

Über das nun erfolgte Urteil seien die beiden Beschuldigten bereits informiert, so das Stift. Zum Kläger gebe es derzeit keinen Kontakt. Man sei aber jeder Zeit zu einem Gespräch bereit. Man habe den ehemaligen Schüler 2010 in einem persönlichen Gespräch um Verzeihung gebeten.

Laut Anklage soll der frühere Schüler im Stift Admont von den beiden Paters vor 45 Jahren nach eigenen Angaben u.a. bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und auch mehrmals vergewaltigt worden sein. Laut Klage leide das Opfer noch heute an den Folgewirkungen wie etwa dauerhaften Verletzungen und teilweisem Hörverlust.

KAP/APA