Verbot von Sterbehilfe soll in Verfassung

SPÖ und ÖVP haben sich darauf geeinigt, das Verbot von Sterbehilfe in der Verfassung zu verankern, berichtet die „Wiener Zeitung“. Der Anspruch auf palliativmedizinische Sterbebegleitung soll festgeschrieben werden.

Die „Wiener Zeitung“ bezieht sich auf „eine verlässliche Quelle aus den Verhandlerkreisen“ von SPÖ und ÖVP. Damit würde Österreich in den hochsensiblen gesellschaftspolitischen Frage Sterbehilfe und Palliativmedizin einen gegensätzlichen Weg zum vorherrschenden europäischen Trend beschreiten.

Erfreut über die Einigung zeigte sich Caritas-Präsident Michael Landau: „Menschen sollten an der Hand eines Menschen sterben, nicht durch die Hand eines Menschen.“ Landau hofft, dass von der neuen Regelung ein Signal ausgeht, die entsprechende medizinische Infrastruktur rasch auszubauen. Vor allem gelte es nun, die Erfahrungen aus der palliativmedizinischen Betreuung Sterbender in den Alltag der Senioren- und Pflegeheime zu integrieren. „Das darf nicht am Geld scheitern“, so Landau in Richtung Politik.

Kritik: „Der Staat hat nichts am Sterbebett verloren“

Kritik kommt dagegen vom Philosophen Peter Kampits, für den „der Staat nichts am Sterbebett seiner Bürger verloren hat“. Kampits begrüßt zwar den angekündigten Ausbau der palliativmedizinischen Betreuung, sieht darin jedoch keinen alternativen Weg zur Sterbehilfe - „autonome Bürger müssten die Chance haben, sich für beides zu entscheiden“. Als Konsequenz befürchtet er nun die Zunahme des Sterbetourismus in die Schweiz, Holland oder Belgien.

KAP/religion.ORF.at

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