Bericht: Atheisten in 13 Ländern von Hinrichtung bedroht

Atheisten riskieren in 13 Ländern für Glaubensleugnung den Tod. Das geht aus einem Bericht der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union hervor, der zum Tag der Menschenrechte am Dienstag veröffentlicht wurde.

Während in drei Ländern - Saudi-Arabien, Pakistan und Iran - die Todesstrafe für Blasphemie (Gotteslästerung) ausdrücklich im Strafrecht verankert ist, drohen demnach Hinrichtungen für die Ablehnung von Glaubensüberzeugungen auch etwa in Afghanistan durch die Taliban oder durch Islamisten in Nigeria und Somalia, so der in London vorgestellte Bericht.

Kritik oder Beleidigung von Religion verfolgt

In 55 Staaten werde Kritik oder Beleidigung von Religion strafrechtlich verfolgt, darunter in 39 Staaten mit Gefängnisstrafen, so die Studie „Freedom of Thought 2013“ des Verbandes von rund 120 Atheisten- und Freidenkervereinigungen. In zwölf afrikanischen und neun asiatischen Staaten sowie zehn Staaten des Nahen und Mittleren Ostens erkennt der Bericht „schwere Verletzungen“ der Meinungsfreiheit. Hauptsächlich handelt es sich um Länder islamischer Prägung.

Mann pinselt Slogan "Hang the Anti-Islam" auf eine Straße in Dhaka, Bangladesch

APA/EPA/Abir Abdullah

Slogan „Hang the Anti-Islam“ auf einer Straße in Dhaka, Bangladesch

Österreich: „Systematische Diskriminierung“

Die Situation etwa auch in Österreich wird als „systematische Diskriminierung“ klassifiziert, das ist die dritte von fünf möglichen Bewertungen. Deutschland schneidet mit „schwere Diskriminierung“ sogar noch schlechter ab.

Internationale Humanistische und Ethische Union

Die Internationale Humanistische und Ethische Union (International Humanist and Ethical Union) ist ein globaler Zusammenschluss von rund 120 humanistischen, nichtreligiösen, atheistischen und freidenkerischen Organisationen in 38 Ländern mit Sitz in London. Der IHEU gehört unter anderem der Freidenkerbund Österreichs an.

Für die Bewertung Österreichs führt der Bericht etwa den (für Katholiken verpflichtenden) Kirchenbeitrag an, als Beispiel für religiöse Diskriminierung wird u. a. das Urteil gegen FPÖ-Politikerin Susanne Winter angeführt, die wegen ihrer Aussagen zum muslimischen Propheten Mohammed („Pädophiler“) 2009 zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Bezüglich Deutschlands verweist der Bericht auf ein kirchliches Vetorecht bei der Berufung staatlicher Theologieprofessoren, auf die Abberufung des Islam-Professors Sven Kalisch, der erklärt hatte, kein Muslim mehr zu sein, und auf Beschwerden gegen das deutsche Satiremagazin „Titanic“ wegen eines angeblich blasphemischen Titelbildes im April 2010.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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