Islam-Seminar: Sabaditsch-Wolff blitzt auch bei OGH ab

Das Urteil gegen Elisabeth Sabaditsch-Wolff wegen Herabwürdigung religiöser Lehren bleibt aufrecht. Der Oberste Gerichtshof hat einen Antrag auf Erneuerung des Verfahrens abgewiesen.

Sabaditsch-Wolff war 2011 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren verurteilt worden, weil sie sich in einem Islam-Seminar im Herbst 2009 abfällig über den Propheten Mohammed geäußert hatte. Das Oberlandesgericht Wien hatte das erstinstanzliche Urteil ebenfalls 2011 bestätigt.

In einem Seminar für FPÖ-Jungwähler hatte Sabaditsch-Wolff dem Propheten Mohammed einen „relativ großen Frauenverschleiß“ unterstellt und durchklingen lassen, er habe „gerne mit Kindern ein bisschen was“ gehabt - wobei sie sich auf den Umstand bezog, dass dessen dritte Frau der islamischen Überlieferungen zufolge bei der Eheschließung sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt gewesen sein soll.

480 Euro Geldstrafe

Sabaditsch-Wolff wurde im Februar 2011 am Wiener Straflandesgericht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, vom Vorwurf der Verhetzung aber freigesprochen worden. Über die Bestätigung ihrer Verurteilung durch das Wiener Oberlandesgericht im Dezember des selben Jahres zeigte sich die Betroffene empört und kündigte damals an, „bis ans Äußerste“ für die Meinungsfreiheit kämpfen zu wollen.

In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung teilte der OGH nun mit, dass dem Erneuerungsantrag nicht Folge gegeben wird. Begründet wird dies damit, dass „die gebotene Interessensabwägung für den Schutz der religiösen Gefühle anderer nach Artikel 9 MRK sprach“.

Anwalt: „Werden Entscheidung anfechten“

Sabaditsch-Wolffs Rechtsanwalt Michael Rami bestätigte gegenüber der APA, die Entscheidung erhalten zu haben und erklärte: „Wir sind bereits beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen dem OLG-Urteil und werden auch diese Entscheidung anfechten.“ Bis dato liege keine Entscheidung des EGMR vor und es sei nicht abzuschätzen, bis wann das der Fall sein wird, so Rami.

„Es geht nicht darum, ob man die Äußerungen gut oder schlecht findet, sondern darum, ob es rechtlich zulässig ist, derartige Dinge zu sagen.“ Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit decke „auch und gerade Äußerungen, die schockieren.“ Der Anwalt verwies darauf, dass Sabaditsch-Wolffs Äußerungen auf „Tatsachengrundlagen“ beruhen würden.

religion.ORF.at/APA