„Lebende Göttinnen“ in Nepal sollen Rente bekommen

Um ihnen das normale Leben zu erleichtern, sollen ehemalige „lebende Göttinnen“ in Nepal ab sofort eine Pension bekommen, erklärte ein Behördenvertreter am Dienstag in Kathmandu.

Alle Frauen, die als Mädchen als Kumari-Gottheit ausgesucht wurden, sollten zehn Jahre lang monatlich zehntausend nepalesische Rupien (74 Euro) erhalten, so der Sprecher. „Auch wenn die meisten Kumaris aus gutbetuchten Familien kommen, versäumen sie eine wichtige Phase des Lebens und liegen in unserer zunehmend leistungsorientierten Gesellschaft oft zurück“, sagte Laxman Aryal.

Eine "lebende Göttin" in Kathmandu, Nepal, Kumari wird auf eine Prozession vorbereitet

APA/EPA/Narendra Shresta

Eine Kumari wird in Kathmandu auf eine Prozession vorbereitet

Die Mädchen werden in der Regel im frühesten Kindesalter zur „lebenden Göttin“, mit der Pubertät aber verlieren sie diesen Status. Viele ehemalige Kumaris haben Schwierigkeiten, sich im normalen Leben zurechtzufinden. Vor allem ist es für eine Ex-Kumari schwer, einen Ehemann zu finden, was in dem asiatischen Land existenzbedrohend ist.

Abgeschiedenes Leben in Tempelpalast

Die jeweilige „lebende Göttin“ führt ein abgeschiedenes Leben in einem Tempelpalast in Kathmandus Altstadt, nur zu ausgewählten religiösen Festen verlässt sie die Mauern. Sie wird nicht nur von den Gläubigen angebetet, sondern ist auch eine beliebte Touristenattraktion.

Kumari

Ein als Kumari oder „lebende Göttin“ verehrtes Mädchen stellt eine Repräsentation der hinduistischen Göttin Taleju, in anderen Auslegungen auch der Göttinnen Durga oder Kali dar. Die Tradition in Nepal reicht bis ins Mittelalter zurück.

Nachdem die Kumari jahrzehntelang keinerlei Bildung erhielten, urteilte 2008 das Oberste Gericht von Nepal, dass die „lebende Göttin“ innerhalb der Palastmauern unterrichtet werden soll.

Um Kumari zu werden, muss ein Mädchen 32 sehr strenge Kriterien erfüllen. Dazu gehören eine „Brust wie ein Löwe“, „Beine wie ein Reh“ und das Bestehen diverser Prüfungen. Unter anderem muss die kleine Kandidatin sich allein in einem Raum mit toten Opferbüffeln aufhalten - und darf dabei nicht in Tränen ausbrechen.

religion.ORF.at/AFP