Ostermayer: Neues Islamgesetz noch heuer

Die geplante Novellierung des Islamgesetzes soll noch heuer abgeschlossen werden, hieß es am Freitag aus dem Büro des zuständigen Kanzleramtsministers Josef Ostermayer (SPÖ). Zu Details hält man sich allerdings noch bedeckt.

Ostermayer wollte gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal zwar keine Stellungnahme zu Details des geplanten neuen Islamgesetzes äußern, ließ aber wissen, dass sich die Gespräche mit allen Beteiligten - neben der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) gibt es demnach auch Diskussionen mit kleineren muslimischen Verbänden und Vereinen - in der Endphase befänden.

Im Ö1-Morgenjournal hatte Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) erste Eckpunkte des neuen Islamgesetzes bekanntgegeben. Zuständig für die Umsetzung ist zwar das Kultusamt, das seit kurzem zu Ostermayers Kanzleramtsministerium gehört, Kurz war aber als Integrationsstaatsekretär maßgeblich an der Einführung des „Dialogforums Islam“ beteiligt, in dem der Plan, das Islamgesetz aus dem Jahr 1912 zu überarbeiten, schon seit längerem diskutiert wird.

Besucher des Islamischen Zentrums Wien anlässlich des "Tages der offenen Moschee"

APA/Herbert Neubauer

Besucher des Islamischen Zentrums Wien am „Tag der offenen Moschee“

Kurz hatte unter anderem einen rechtlichen Rahmen für Beerdigungen nach islamischem Ritus und für die Nutzung islamischer Friedhöfe, die Imame-Ausbildung auf universitärem Niveau oder die Seelsorge beim Bundesheer, in Gefängnissen und in Krankenanstalten als Beispiele genannt, die durch das neue Gesetz geregelt werden sollen.

Staatliches Recht hat Vorrang

Kurz betonte auch, dass das Gesetz den „Anwendungsvorrang des staatlichen Rechts“ beinhalten solle. Niemand könne sich unter Berufung auf den Islam außerhalb der staatlichen Gesetze stellen - „von A wie Arbeitnehmerschutz bis Z wie Zivilrecht“. Auch der Religionsunterricht dürfe nicht im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen.

Dieser Punkt ist in den Augen des Wiener Religionsrechtsexperten Richard Potz allerdings unnötig. Dass sich niemand über die staatlichen Gesetze hinwegsetzen dürfe, sei ohnehin durch die Verfassung garantiert, so der Leiter des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien gegenüber religion.ORF.at.

Auch eine besonders heikle Frage will man laut Kurz noch mit der IGGiÖ diskutieren: Nämlich ob sich eine Religionsgemeinschaft innerhalb Österreichs finanzieren muss oder ob auch finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erlaubt ist. Auch hier sieht Potz potenzielle Probleme: Wenn man nämlich einer Religionsgemeinschaft die Finanzierung aus dem Ausland verbiete, müsse das konsequent auch für alle anderen gelten, so der Experte.

Geltungsbereich noch unklar

Offen ist auch noch, welche Gruppierungen überhaupt unter das neue Gesetz fallen und welche nicht. Denn es gibt in Österreich nicht nur zahlreiche Moscheevereine und muslimische Verbände, die weitgehend unabhängig von der IGGiÖ agieren, sondern mittlerweile auch mehrere Gemeinschaften, die die staatliche Anerkennung als Religionsgesellschaft anstreben oder bereits erreicht haben.

So existieren neben der IGGiÖ derzeit auch die Islamisch-Alevitische Glaubensgemeinschaft (seit Mai 2013 anerkannte Religionsgesellschaft) sowie die Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich und die Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich als eingetragene Bekenntnisgemeinschaften. Erschwerend kommt bei den beiden alevitischen Gruppierungen hinzu, dass höchst umstritten ist, ob diese überhaupt als Muslime zu gelten haben.

Grüne: Vielfalt berücksichtigen

Auf dieses Problem wiesen am Freitag auch die Nationalratsabgeordneten der Grünen Harald Walser und Alev Korun hin. Sie betonten in einer Aussendung, dass sie das Vorhaben, das Islamgesetz zu novellieren, grundsätzlich begrüßten, gleichzeitig aber müsse unbedingt berücksichtigt werden, dass es sich bei den Musliminnen und Muslimen Österreichs um eine sehr heterogene Gruppe handle. „Wichtig ist, diese Vielfalt bei der Entstehung des Gesetzesentwurfs mitzudenken, um einen Interessensausgleich der unterschiedlichen Strömungen zu schaffen“, so Korun.

Kritik übten die Grünen - ebenso wie Religionsrechtsexperte Potz - auch an dem Hinweis des Außenministers auf den Vorrang staatlicher Gesetze gegenüber religiösen Bestimmungen. Das sei „eine Selbstverständlichkeit, dafür braucht es kein neues Islamgesetz“, so Walser. „Gleiches müsste ansonsten auch in Gesetze und Verträge mit sämtlichen anderen Religionen und Religionsgemeinschaften.“

Dönmez: „Kniefall“ der Minister vor Konservativen

Auch der Grüne Bundesrat Efgani Dönmez begrüßte in einer Aussendung das grundsätzliche Anliegen einer Novelle, bezeichnete aber die Darstellung der Bundesregierung, dass alle islamischen Strömungen in den Prozess einbezogen seien, als falsch.

Manche der offiziellen Vertreter der IGGÖ Österreich hätten ein Problem damit, wenn auch andere anerkannte Vertreter auf gleicher Augenhöhe mit am Verhandlungstisch säßen, so Dönmez, der einen „deutlichen Kniefall der Minister Ostermayer und Kurz vor den konservativen islamischen Gruppierungen“ sieht.

IGGiÖ-Präsident zuversichtlich

IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac sieht das Islamgesetz jedenfalls laut APA auf einem guten Weg. Er wünscht sich auch eine Regelung zu Islamischen Feiertagen. Während an diesen Schüler bereits freigestellt sind, wünscht man sich in der Glaubensgemeinschaft auch eine solche Regelung für Arbeitnehmer. Dabei wolle man nicht weniger Tage im Jahr arbeiten betonte Sanac. Es könnte sich etwa auch um unbezahlten Urlaub handeln, auch an anderen Tagen könnte ersatzweise gearbeitet werden, sagte er kürzlich bei einer Veranstaltung.

religion.ORF.at/APA

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