Küng verteidigt Erstkommunionslieder in Musikunterricht

Der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng hat sich am Dienstag zu dem Konflikt zu Wort gemeldet, der in einer niederösterreichischen Volksschule durch das Einstudieren von Liedern für die Erstkommunionsfeier entstand.

Es sei „nicht einzusehen, warum das nicht möglich sein sollte, wenn die große Mehrheit der Kinder katholisch ist und die Freiheit jener respektiert wird, die es nicht sind“. Religiöse Lieder und Bräuche „gehören zum Kulturgut unserer Heimat“, sagte der Bischof. Er fände es „bedauerlich, wenn es wegen des Mangels an Toleranz einiger weniger zur Einschränkung der Möglichkeiten einer fächerübergreifenden Zusammenarbeit käme und die Atmosphäre eines gegenseitigen Respektes und friedlichen Miteinanders gestört würde“.

Beamter versetzt, Anzeige erstattet

Hintergrund ist die Versetzung eines Beamten, der das Singen von Kirchenliedern im normalen Unterricht verboten hat. Der Chefjurist des Landesschulrats, Fritz Freudensprung, hatte auf die Beschwerde von Eltern nichtkatholischer Schüler einer Volksschule im Bezirk Tulln reagiert und das Einüben von Liedern für die Erstkommunion außerhalb des Religionsunterrichts verboten.

Der Jurist begründete das Verbot mit „religiöser Diskriminierung nichtkatholischer Schüler“. Landesschulratspräsident Hermann Helm (ÖVP) berief sich hingegen auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, wonach neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien. Freudensprung wurde ein Jahr vor seiner Pensionierung einer neuen Abteilung zugewiesen, laut Helm aufgrund von „nicht mehr vorhandenem Vertrauen“. Die Initiative „Religion ist Privatsache“ brachte daraufhin gegen Helm Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) eine Anzeige wegen des Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt ein.

religion.ORF.at/KAP

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