Heizer-Exkommunikation „Niederlage für Kirche“

Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer hat am Donnerstag zur „Selbst-Exkommunikation“ der „Wir sind Kirche“-Vorsitzenden Martha Heizer und ihres Ehemannes Stellung genommen. Heizer selbst zeigte sich „schockiert“.

Die pensionierte Tiroler Religionspädagogin und „Wir sind Kirche“-Vorsitzende Heizer wurde wegen der Abhaltung privater Eucharistiefeiern exkommuniziert. Das bestätigte die Diözese Innsbruck der APA. Bischof Manfred Scheuer hoffte auf Einsicht der Betroffenen.

„Mit ihrer Bekanntgabe der ausgeübten Praxis der ‚privaten Eucharistiefeiern ohne Priester‘ haben Herr Mag. Gerd Heizer und Frau Dr. Martha Heizer eine Situation geschaffen, in der ich als Bischof von Innsbruck rechtliche Schritte einleiten musste. Ich glaube, dass das Ehepaar Heizer gewusst hat, welche Situation sie herbeiführen und was ihr Handeln kirchlich bedeutet“, so der Innsbrucker Diözesanbischof in einer Presseaussendung.

Heizer: „Strafe erwartet“

Heizer erklärte, sie habe die Strafe erwartet. Die „Wir sind Kirche“-Vorsitzende zeigte sich jedoch in einer Stellungnahme auch „schockiert“. Durch den „Versuch, unerlaubt Eucharistie zu feiern“ würden sie und ihr Mann unter die „drei schweren Vergehen“ fallen, die sofort dem Vatikan gemeldet werden müssen. Dazu gehörten auch die Verletzung des Beichtgeheimnisses und der sexuelle Missbrauch.

„Es entsetzt uns ungemein, dass wir uns in der gleichen Kategorie wie priesterliche Missbrauchstäter wiederfinden“, kritisierte sie. Besonders erbitternd sei es für sie, dass sie von keinem einzigen Missbrauchstäter wisse, der exkommuniziert worden wäre. „Es wird also mit unterschiedlichem Maß gemessen“, meinte Heizer.

Rücknahme kann beantragt werden

Scheuer schrieb weiters in der Aussendung: „Ich empfinde es als Niederlage, dass es uns nicht gelungen ist, das Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation ist kein Sieg, sondern immer eine Niederlage für die Kirche. Mit großem Bedauern stelle ich fest, dass es bis jetzt kein Umdenken der Betroffenen gegeben hat.“

Martha Heizer, neue Vorsitzende der Plattform "Wir sind Kirche"

kathbild/Franz Josef Rupprecht

Martha Heizer

Das Ehepaar Heizer kann innerhalb von zehn Tagen beim Bischof von Innsbruck die Rücknahme oder die inhaltliche Abänderung dieses Dekrets mit aufschiebender Wirkung beantragen. Es liege „allein beim Ehepaar Heizer, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Tatstrafe der Exkommunikation entweder nicht festgestellt oder unverzüglich nachgelassen werden kann und muss“. Die Ordnung des Verfahrens, das eingeleitet werden musste, verlange große Sorgfalt.

Da Eucharistie von ihrem Wesen her eine Feier der ganzen Kirche sei, könne es so etwas wie eine „private Eucharistiefeier“ gar nicht geben, so Scheuer weiter. Kriterien für die Eucharistiefeier könnten nicht nur der subjektive Wille der Betroffenen und deren Befindlichkeit sein. Die Kirche habe immer daran festgehalten, dass bei der Eucharistiefeier in der Person des Priesters aufgrund der Weihe auch die Kirche anwesend bleibt.

„‚Selbst-Exkommunikation‘ festgestellt“

Der Sprecher der Diözese Innsbruck, Michael Gstaltmeyr, sagte, dass man kirchenrechtlich nicht von einer Exkommunikation seitens des Vatikans sprechen könne. Es sei eine „Selbst-Exkommunikation“ festgestellt worden. Entschieden habe letztlich nicht die vatikanische Glaubenskongregation, sondern das Diözesangericht der Diözese Innsbruck. Von dieser stamme auch das Dekret. Von der Glaubenskongregation seien die Voruntersuchungen in der Causa geführt worden.

Der Fall hatte im Jahr 2011 für Aufsehen gesorgt. Heizer hatte öffentlich gemacht, dass sie mit einer Gruppe von fünf anderen Gläubigen private Eucharistiefeiern veranstalte.

„Strafe zur Besserung“

Die Exkommunikation ist der einstweilige Ausschluss eines Gläubigen aus der katholischen Kirche. Er darf keine kirchlichen Ämter ausüben und auch keine Sakramente empfangen. Gründe für eine Exkommunikation sind etwa der Bruch des Beichtgeheimnisses oder die Vornahme von Abtreibungen. Im Fall der „Wir sind Kirche“-Vorsitzenden Martha Heizer waren Messfeiern ohne Priester im privaten Kreis Auslöser.

Ein Exkommunizierter ist zwar nicht aus der Kirche ausgeschlossen, weil die Taufe nicht zurückgenommen werden kann, er verliert aber sämtliche kirchlichen Rechte wie das zur Übernahme von kirchlichen Ämtern, zur Teilnahme an den Sakramenten und das Recht auf kirchliche Bestattung. Nur das Anhören der Verkündigung im Gottesdienst ist erlaubt.

Die Exkommunikation, auch Kirchenbann genannt, tritt nach dem Vergehen automatisch ein. In schweren Fällen wird sie vom Papst oder Bischof öffentlich ausgesprochen. Aufgehoben werden kann sie durch die Vergebung in der Beichte oder durch Widerruf vor Zeugen. Daran ist zu erkennen, dass die Exkommunikation in erster Linie eine Strafe zur Besserung und keine endgültige Trennung sein soll.

religion.ORF.at/APA

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