Frankreichs Burkaverbot für rechtens erklärt

Frankreichs Burkaverbot ist rechtens, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, urteilten die Richter am Dienstag.

Gegen das im April 2011 in Kraft getretene Gesetz hatte eine junge französische Muslimin geklagt, weil sie sich dadurch diskriminiert fühlte. In Frankreich droht seit dem Jahr 2011 jeder Frau eine Geldbuße von 150 Euro, die auf der Straße und auf anderen öffentlichen Plätzen den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Das Gesetz richtet sich allerdings nicht explizit gegen Burka und Nikab, sondern gegen jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit.

Im Nachbarland Belgien gilt ebenfalls seit dem Jahr 2011 ein Burka-Verbot. Das französische Innenministerium schätzt, dass etwa 2.000 Frauen in Frankreich davon betroffen sind. Gegen das Urteil aus Straßburg am Dienstag ist keine Berufung möglich.

Formen der Verschleierung

Der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht bedeckt, ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Unterschieden werden der Nikab mit Schlitzen für die Augen und die Burka, in der die Umwelt nur durch ein feinmaschiges Netz vor dem Gesicht wahrgenommen wird. Sie werden vor allem in den Staaten der arabischen Halbinsel und in Afghanistan getragen.

Im Iran legen viele Frauen den Tschador an, ein dunkles Tuch, das als Umhang um Kopf und Körper getragen wird, komplettiert durch einen langen Mantel. Das Gesicht bleibt dabei frei. Eine weitere Kopftuchvariante ist der Hidschab, der ebenfalls nur das Gesicht freilässt und in der gesamten islamischen Welt verbreitet ist.

Verschleierte Frau mit Handy schaut in Auslage eines Modegeschäfts in Paris

Reuters/Youssef Boudlal

Ganzkörperschleier sind auch in Europas Straßenbild keine Seltenheit mehr

Zuwanderinnen aus diesen Regionen tauchen in dieser Bekleidung inzwischen aber auch im Straßenbild europäischer Städte auf. Auch in Belgien gilt ein Verbot seit Juli 2011. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er oder sie nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit Strafen zwischen 15 und 25 Euro oder bis zu sieben Tage Gefängnis rechnen.

Koran fordert Verhüllung nicht ausdrücklich

Im Koran wird die Verhüllung des Gesichts nicht ausdrücklich gefordert. Verse über die Bedeckung des weiblichen Körpers werden von den Anhängern der verschiedenen Rechtsschulen des Islam zudem sehr unterschiedlich interpretiert. Befürworter der Ganzkörperverschleierung sehen in Burka und Nikab einen Ausdruck für tiefen Glauben. Menschenrechtler und viele Politiker in westlichen Ländern halten die Vollverschleierung für eine Form der Unterdrückung von Frauen.

In Österreich war ein Burkaverbot kurzzeitig 2010 ein Thema. FPÖ, BZÖ und auch ÖVP-Politiker befürworteten ein solches Verbot. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hatte zumindest erklärt, sich ein Burkaverbot vorstellen zu können. Lediglich die Grünen waren strikt dagegen.

religion.ORF.at/APF/APA

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