Oberster Gerichtshof Indiens: Scharia-Urteile wirkungslos

Urteile von islamischen Gerichten sind in Indien rechtlich nicht bindend. Das hat der Oberste Gerichtshof des Landes am Montag entschieden, wie der Fernsehsender NDTV berichtete.

„Keine Religion darf die grundlegenden Rechte des Einzelnen einschränken“, zitierte der Fernsehsender aus dem Urteil. In einer Petition war das Parallelsystem der muslimischen Gerichte angefochten worden. Die indischen Scharia-Gerichte werden von religiösen Organisationen betrieben und urteilen über private Lebensbereiche und in Familienfragen.

Muslime starke Minderheit

Ziel der Petition war, die Scharia-Gerichte grundsätzlich zu verbieten. Darauf ließ sich der Oberste Gerichtshof jedoch nicht ein. Der vorsitzende Richter erklärte, die religiösen Institutionen dürften Verordnungen erlassen, wenn sie von Opfern angerufen würden. Doch auch dann seien diese Verordnungen nicht bindend. Die schätzungsweise 150 bis 180 Millionen Muslime in Indien bilden in dem überwiegend hinduistischen Land eine starke Minderheit.

Die Petition bezog sich auf einen Fall aus dem Jahr 2005, der in Indien Entsetzen ausgelöst hatte. Damals annullierte ein Sharia-Gericht die Ehe einer 28-Jährigen und zwang sie, mit ihrem Schwiegervater zusammenzuleben. Der Mann hatte sie zuvor vergewaltigt.

religion.ORF.at/APA/dpa

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