Linz: Anzeige wegen Religionsstörung nach Porno-Dreh

Die Polizei von Hörsching (OÖ) ermittelt derzeit wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und wegen Störung einer Religionsausübung, weil in der Kirche der örtlichen Pfarre zwei Pornos gedreht worden sein sollen.

Die Diözese Linz bestätigte am Montag, dass die Pfarre bereits Mitte Juni Anzeige erstattet habe. Der Vorfall hatte Empörung ausgelöst und war in einigen Medien aufgegriffen worden. Demnach sollen zwei pornografische Filme in der Kirche gedreht, danach ins Internet gestellt und von einer Darstellerin beworben worden sein. Die Darstellerin soll in der einschlägigen Szene keine unbekannte sein. Laut der Polizei in Hörsching sind die Ermittlungen zu dem Fall noch nicht abgeschlossen.

Anzeige wegen § 188 und § 189

Das österreichische Strafgesetzbuch schützt die religiöse Sphäre der Bürgerinnen und Bürger und kennt dafür die Tatbestände der „Herabwürdigung religiöser Lehren“ (§ 188 StGB) sowie der „Störung einer Religionsausübung“ (§ 189 StGB). Das Strafausmaß liegt in beiden Fällen bei einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. In den Augen der Diözese sind mit pornografischen Handlungen in Kirchen die Kriterien für eine strafrechtliche Verfolgung und Ahndung erfüllt.

Die Pfarre selbst will in einer liturgisch geeigneten Weise zeichenhaft die Würde des Gotteshauses in nächster Zeit wieder bekräftigen. Die Sakramente, die in den letzten Wochen in der Pfarrkirche gefeiert und gespendet wurden seien aber dennoch „gültig und stehen kirchenrechtlich nicht in Frage“, betonte die Diözese.

religion.ORF.at; KAP