Italien: Gültigkeit von Eheannulierungen eingeschränkt

Italien hat nach einem Urteil des obersten Gerichtshofs des Landes die zivilrechtliche Gültigkeit von Ehenichtigkeitserklärungen der katholischen Kirche eingeschränkt.

Künftig werden die Entscheidungen kirchlicher Gerichte nicht mehr wie bisher anerkannt, wenn das betroffene Ehepaar zuvor mindestens drei Jahre zusammengelebt hat, wie italienische Medien laut Kathpress am Freitag berichteten.

In Italien hat eine Eheschließung nach katholischem Ritus anders als in Österreich auch zivilrechtliche Gültigkeit. Da eine Ehenichtigkeit von zwei kirchlichen Gerichten festgestellt werden muss und diese oft überlastet sind, kann sich ein solcher Prozess oft über Jahre hinziehen.

Für Unterhatszahlungen relevant

Die Entscheidung vom Donnerstag betrifft unter anderem Unterhaltszahlungen an den früheren Partner. Im Fall einer zivilrechtlich anerkannten Ehenichtigkeit entfällt diese Verpflichtung. Dies gilt allerdings nicht für die Kinder, die aus der Beziehung hervorgegangen sind. 2011 wurden in Italien 2.515 Ehen für nichtig erklärt.

Der Bischof von Mazara del Vallo, Domenico Mogavero, bezeichnete die Entscheidung als „Problem“. Aus kirchlicher Sicht könne es keine zeitlichen Beschränkungen für eine Ehenichtigkeitserklärung geben, sagte er der Zeitung „La Repubblica“ (Freitag). Auch 50 Jahre nach der Hochzeit sei eine solche Feststellung noch möglich.

religion.ORF.at/KAP