Historiker: Trienter Konzil kannte Ausnahme bei Ehe

Der italienische Jesuit Giancarlo Pani legt dar, dass das Konzil von Trient (1545-1563), das die Unauflöslichkeit der Ehe definierte, eine regional begrenzte Ausnahme zuließ.

Zu Beginn der Weltbischofssynode über Ehe und Familie hat die italienische Zeitschrift „Civilta Cattolica“ in ihrer aktuellen Ausgabe die Debatte über die Unauflöslichkeit der Ehe kirchenhistorisch unterfüttert. Die von italienischen Jesuiten getragene Zeitschrift wird vom vatikanischen Staatssekretariat gegengelesen und gilt daher als amtlich.

Zweite Heirat für Männer möglich

Die Vertreter Venedigs erwirkten nach Panis Erkenntnissen 1563 auf dem Konzil, dass für die Christen ihres Territoriums, die zwar lateinischen Bischöfen unterstanden, aber orientalischen Riten folgten, die Möglichkeit einer zweiten Eheschließung nach orientalischem Ritus erhalten blieb. Dies haben vor allem Griechenland, Kreta und Zypern betroffen. Demnach sollten Männer nach einem Ehebruch der Frau weiterhin die Möglichkeit einer zweiten Eheschließung haben. Die Venezianer hätten damit argumentiert, dass andernfalls Unruhe unter den Christen im östlichen Teil ihrer Republik entstehen würde.

Der Vorschlag, eine zweite Beziehung nach dem Scheitern einer Ehe gemäß orthodoxem Vorbild kirchlich zu segnen, hatte zur Überraschung vieler Beobachter auch Eingang in das Arbeitspapier der Weltbischofssynode gefunden, die am Sonntag im Vatikan begonnen hat - mehr dazu in Katholische Wiederheirat nach orthodoxem Vorbild?. Zugleich werden in dem Dokument jedoch auch Vorbehalte und ablehnende Stellungnahmen referiert.

Orientalische Praxis von römisch-katholischer Kirche gebilligt

Pani, der Kirchengeschichte an der römischen Universität „La Sapienza“ lehrt, verweist darauf, dass kein ökumenisches Konzil dies jemals verurteilt habe. Das Ansinnen der Venezianer sei mit einer Mehrheit von 97 zu 80 Stimmen angenommen worden. Das Konzil habe daraufhin auf eine Verurteilung der orientalischen Praxis verzichtet. Er hebt allerdings hervor, dass die Befürworter dieser Ausnahme hätten damit nicht die Unauflöslichkeit der Ehe infrage stellen wollen.

religion.ORF.at/KAP

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