VfGH bestätigt Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags

Die kirchenkritische Initiative Religion ist Privatsache ist auch mit ihrem zweiten Antrag gegen die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert.

Es sei nicht unsachlich und daher auch nicht verfassungswidrig, dass der Kirchenbeitrag absetzbar ist, nicht aber der Mitgliedsbeitrag an einen Verein, entschied der Gerichtshof. Es liege im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wenn er bei der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages auf „anerkannte Religionsgemeinschaften“ abstellt und damit „nicht anerkannte Religionsgemeinschaften“ von dieser Begünstigung ausschließt.

Umso mehr gelte das für Beiträge an einen Verein, der gar nicht als Religionsgemeinschaft auftritt, erläuterte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag in einer Pressekonferenz in Richtung Initiative Religion ist Privatsache.

Initiative „schwer enttäuscht“

Der Kirchenkritiker-Verein hatte schon zum zweiten Mal versucht, die aus seiner Sicht unangebrachte Privilegierung des Kirchenbeitrages zu kippen. Einen ersten Antrag aus dem Jahr 2012 hatte der VfGH aus Formalgründen abgewiesen.

Die Fassade des Verfassungsgerichtshofs

VfGH/Achim Bieniek

Der VfGH lehnte den zweiten Antrag der Initiative Religion ist Privatsache gegen die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages ab

Die Verfassungsrichter entschieden jetzt über die Beschwerde des Sprechers und Vorsitzenden der Initiative Religion ist Privatsache. Eytan Reif hatte versucht, seinen Mitgliedsbeitrag für den Verein wie einen Kirchenbeitrag steuerlich abzusetzen. Die Finanzbehörden lehnten das mit dem Hinweis ab, dass Zahlungen an Vereine nach dem Einkommensteuergesetz keine Sonderausgaben seien. Am Ende des Instanzenzugs wandte sich Reif wegen dieser seiner Ansicht nach verfassungswidrigen Ungleichbehandlung an den Verfassungsgerichtshof.

Bei der Initiative selbst zeigte man sich „schwer enttäuscht“ über das Urteil. „Der VfGH hat abermals bewiesen, dass er bereit ist, proreligiöse Diskriminierung auch auf individueller Ebene gutzuheißen“, sagte Reif zur APA. Das Urteil öffne „Tür und Tor für sehr negative Entwicklungen“. Die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages sei eine „rein willkürliche Maßnahme, die dazu da ist, dass besser verdienende Christen besser dastehen“, so Reif.

religion.ORF.at/APA/KAP

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