Reproduktionsmedizin: Längere Begutachtung gefordert

Die Katholische Frauenbewegung (kfbö) fordert eine Ausweitung der Begutachtungsfrist beim Reproduktionsmedizingesetz. Eine „notwendige Differenzierung in der Debatte verlangt Zeit“, so die kfbö am Montag.

Die kfbö befürwortet in ihrer Aussendung am Montag einen intensiven Diskussionsprozess sowohl in ihren eigenen Reihen als auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung. Bundesvorsitzende Barbara Haas erklärte, zentraler Auftrag der kfbö sei es, „Frauen in ihren Lebenslagen zu begleiten, Aufklärungsarbeit und Bewusstseinsarbeit zu leisten“. Vor diesem Hintergrund gelte es, eine Reihe von Aspekten des vorliegenden Entwurfs zum Fortpflanzungsmedizingesetz „kritisch zu hinterfragen“.

Langfristige Folgen noch wenig erforscht

Die Frauenbewegung anerkennt, dass der vorliegende Gesetzesentwurf „die Latte für die Anwendung von IVF, PID und Eizellen- oder Samenspende hoch legt“ - Zugang dazu erhält nur, wer nachweisen kann, dass eine Vielzahl anderer angewandter Methoden und Versuche fehlgeschlagen sind.

Die langfristigen Folgen der invasiven Eingriffe insbesondere bei der Empfängerin einer Eizelle seien jedoch bisher wenig erforscht, ebenso die psychischen Folgen ungewollter Kinderlosigkeit, gab Haas zu bedenken. Hier wären entsprechende Studien vor einer gesetzlichen Weichenstellung sinnvoll.

Wichtig wäre darüber hinaus Aufklärung für Betroffene und Öffentlichkeit über die Folgen der gesetzlich erlaubten Verfahren, um mögliche Gesundheitsschäden zu vermeiden oder vermindern, betonte die kfbö-Vorsitzende. Und es sei zu „bedenken, ob im Zuge des Verfahrens einer Eizellspende die Beratung der Betroffenen nicht durch Einrichtungen erfolgen sollte, die nicht ident sind mit jenen, denen die durchführenden Ärzte angehören“.

Zentrales Register für Samen- und Eizellspenden

Bei der Registrierung bzw. Dokumentation von Eizell- und Samenspenden sollten Mehrfachspenden an verschiedene medizinische Einrichtungen ausgeschlossen bleiben. Um langfristig Daten erheben und einen Überblick über einschlägige Entwicklungen in Österreich erhalten zu können, wäre ein zentrales Register für Samen- und Eizellspenden zu überlegen, riet Haas. Damit könnten auch wirtschaftliche Interessen im Zusammenhang mit den gesetzlich definierten Verfahren kontrolliert werden.

Schlussbemerkung der Frauenbewegungs-Chefin: Eine gesetzliche Regelung wie die vorliegende entbinde nicht von der „Verantwortung, die gesellschaftliche Debatte über Frauenbilder und die Situation von ungewollt kinderlosen Paaren fortzusetzen“.

Breite kirchliche Ablehnungsfront

Scharfe Kritik am Entwurf für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz hatten zuvor viele Fachleute und Organisationen aus dem Bereich der Kirche geäußert. Die Bischöfe Christoph Schönborn, Klaus Küng und Stephan Turnovszky bemängelten in Stellungnahmen Inhalt und Fristsetzung bei der Begutachtung ebenso wie die Katholische Aktion, das kirchliche IMABE-Institut, der Katholische Familienverband oder die überkonfessionelle „Aktion Leben“. Tenor dabei: Rechte der Kinder würden verletzt, Risiken für Frauen ignoriert, eine fundierte Auseinandersetzung durch die viel zu kurze Begutachtung unmöglich gemacht.

religion.ORF.at/KAP

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